(Frankfurt a.M./ekhn) - Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Donnerstag (30. November) mit großer Mehrheit beschlossen, die Verteilung von Pfarrstellen für die Jahre 2020 bis 2024 neu zu regeln. Vor allem eine bevorstehende Pensionierungswelle sowie ein prognostizierter Rückgang der Mitgliederzahlen infolge der Altersentwicklung der Bevölkerung machen Anpassungen im neuen Jahrzehnt notwendig. Neben der Reduktion von Pfarrstellen wurden auch zahlreiche Neuausrichtungen für den Pfarrdienst in den Blick genommen. Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit, Gemeindepfarrstellen in neuen Kooperationsräumen zu errichten. Zudem soll das Zusammenspiel der verschiedenen Ämter und Professionen gestärkt werden. Dazu sollen Stellen aus dem regionalen und gesamtkirchlichen Pfarrdienst verstärkt an andere Berufsgruppen übertragen werden. Außerdem sind mit der Möglichkeit von Verwaltungsdienstaufträgen im Ruhestand auch Regelungen vorgesehen, um den zu erwartenden Vakanzen ab dem neuen Jahrzehnt zu begegnen. Hierzu soll auch eine neue Regelung für alle Innhaberinnen und Inhaber von regionalen und gesamtkirchlichen Pfarrstellen dienen, die künftig auch einen Predigtdienstauftrag in einer Gemeinde wahrnehmen werden.
Verlässlichkeit sicherstellen
Die nun verabschiedete neue Bemessung sieht vor, dass die Zahl der Pfarrstellen entlang der Mitgliederentwicklung zwischen 2020 und 2024 jährlich um etwa 1,4 Prozent von 1450 auf knapp 1350 Stellen reduzieren wird. Es ist dabei geplant, das derzeitige Verhältnis von Gemeindegliedern pro Seelsorgerin und Seelsorger bei kirchenweit durchschnittlich rund 1600 Gemeindegliedern zu erhalten. Zusätzlich sollen rund 55 spezialisierte Stellen, die zurzeit mit Pfarrinnen und Pfarrern besetzt sind, an andere Berufsgruppen übertragen werden. Freiwerdende Mittel aus dem Absinken der Zahl von Personalstellen sind für die Unterstützung der Verwaltung von Gemeinden vorgesehen.
Neue Formen entwickeln
Ziel soll es nach Worten des hessen-nassauischen Personaldezernenten Jens Böhm sein, weiterhin eine „öffentliche Kirche zu bleiben, die ihren Ort zwischen Kirche und Marktplatz hat“. Deshalb seien im Pfarrdienst auch neue Organisationsformen nötig. So könne er beispielsweise auch verstärkt in Teams organisiert werden. Die Kirchengemeinden könnten zudem in Kooperationsräumen neue Formen der Zusammenarbeit erproben. Böhm rechnet damit, dass sich die Personalsituation ab dem Jahr 2030 auch wieder verändern könnte. Die prognostizierten bis zu 100 Pensionierungen pro Jahr ab 2020 würden dann wieder zurückgehen.
Nachwuchs fördern
Gleichzeitig zeichnet sich nach Ansicht Böhms schon jetzt ab, dass die intensiven Bemühungen um Nachwuchs Wirkung zeigen. So hätten sich die Einstellungszahlen von zuletzt etwa 20 jungen Theologinnen und Theologen im Jahr auf gegenwärtig über 40 nahezu verdoppeln lassen. Böhm setzt auch Hoffnung in die sogenannten „Spätberufenen“, die nach einer anderen Berufsausbildung jetzt den Pfarrberuf anstreben. Erfreulich ist hier die Entwicklung an den theologischen Fakultäten. Nachdem seit vielen Jahren bereits in Marburg alternative Wege in das Pfarramt ermöglicht werden, soll dies nun in absehbarer Zeit auch in Mainz und Frankfurt möglich werden. Zudem würden bereits jetzt mehr junge Theologinnen und Theologen eingestellt, als eigentlich gegenwärtig nötig seien, um einem Mangel in der Zukunft entgegenzuwirken.
(Darmstadt/ekhn)
- Die hessen-nassauische Kirchensynode hat am Donnerstagabend (30. November) ein positives Fazit des zu Ende gehenden 500. Reformationsjahres gezogen. Im Jubiläumsjahr 2017 wurden fast 10.000
Sonderveranstaltungen in Hessen-Nassau gezählt. Nach dem vorliegenden Bericht des Projektbüros für das Reformationsjubiläum konnte in der Öffentlichkeit damit ein „deutlicher Impuls gesetzt
werden, der auch in Politik, Gesellschaft und Medien ein breites Echo ausgelöst hat“. Als herausragend habe sich zudem eine starke Vernetzung vor Ort gezeigt, wozu auch die vielfach
intensivierten Kontakte zur katholischen Kirche zählten.
Themen in Öffentlichkeit gebracht
Nach Worten des Leiters des Projektbüros, Christian Ferber, habe sich die evangelische Kirche auch als „kampagnenfähig“ erwiesen. Verschiedenste Ebenen und Einrichtungen hätten miteinander kooperiert. „Der 31. Oktober, der einem wie Weihnachten vorkam, angesichts der fast überall hoch frequentierten Gottesdienste und Feierlichkeiten, hat gezeigt: Kirche noch gemeinsam mit anderen Partnern theologische Themen in der Öffentlichkeit setzen“, so der Theologe.
Zukunftsweisende Arbeitsformen gezeigt
Ferber hob auch die Präsenz der hessen-nassauischen Kirche auf der Weltausstellung der Reformation in Wittenberg als „zukunftsweisenden Ansatz“ hervor. Das Programm rund um die LichtKirche, den Segensparcours mit der Roboter-Installation „Bless-U2“ sowie das Engagement von 200 Ehrenamtlichen hätten dazu beigetragen. Insgesamt lasse sich aber auch feststellen, dass weitgehend historische und kulturelle Veranstaltungsformate das Festjahr geprägt hätten. Es bleibe die Herausforderung, weiter zu klären, welche theologische Bedeutung der Protestantismus im 21. Jahrhundert noch hat. Dazu gehöre auch, beispielsweise die Herausforderungen einer vielfältiger und weltlicher werdenden Gesellschaft noch stärker in den Blick zu nehmen.
Impuls für Ökumene gegeben
Der Präses der hessen-nassauischen Kirchensynode, Ulrich Oelschläger, bezeichnete das 500. Jahr der Reformation als „echtes Beteiligungsjubiläum“. Vor Ort seien viele neue Verbindungen entstanden, zum Beispiel mit Kultureinrichtungen oder Kommunen. Vor allem sei die Reformation in diesem Jahr an vielen Orten ökumenisch gefeiert worden. „So viele gemeinsame ökumenische Veranstaltungen hat es in dieser Dichte niemals zuvor gegeben. Das macht Hoffnung auf mehr“, so Oelschläger.
Doppelpunkt hinter Reformation gesetzt
Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung rief im zu Ende gehenden 500. Jahr der Reformation dazu auf, „das Jubiläumsjahr mit einem Doppelpunkt zu beschließen“. Mit dem 31. Oktober 2017 sei zwar das Festjahr beendet worden, nicht aber die durch Martin Luther aufgeworfene Herausforderung, „immer wieder neu nach Gott und der Welt zu fragen und aus der Kraft des Evangeliums zu leben“. Aus Luthers „Neuentdeckung des Evangeliums“ heraus habe der Reformator mit vielen anderen zusammen die Kirche neu gestaltet und auch wichtige Impulse für das Zusammenleben in der Gesellschaft gegeben. Als Beispiel nannte er das bis heute wirkende neuzeitliche Freiheitsverständnis oder die Förderung der Bildung durch die Reformation. Das Gedenkjahr der Reformation kann nach Kirchenpräsident Jung ein „Motivationsschub dafür sein, jetzt die Ökumene voranzutreiben und zugleich den Zusammenhalt der Gesellschaft zu fördern“. Er danke allen, insbesondere Gemeinden und Einrichtungen aber auch außerkirchlichen Institutionen wie Kommunen und Schulen für das große Engagement im Jubiläumsjahr.
Gigantische Wissenschaftsleitung vollbracht
Der frühere Bischof der Kirchenprovinz Sachsen und Professor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Axel Noack, sagte in seinem Gastbeitrag vor der Synode, dass das Reformationsjubiläum vor allem in der Wissenschaft „Gigantisches“ geleistet habe. So seien zahlreiche neuen Luther-Biographien oder Werksausgaben entstanden. Als bemerkenswert habe sich auch die große Anzahl von katholischen Themen im Reformationsjubiläum etwa in speziellen Ausstellungen gezeigt. Weitgehend unbeachtet seien jedoch die kritischen Impulse von Martin Luther in wirtschaftsethischen Fragen geblieben. Auch den Herausforderungen einer „Ökumene der Religionen“ im 21. Jahrhundert sei nicht ausreichend nachgegangen worden. Noack regte an, dass die evangelischen Kirchengemeinden sich weiterhin auf lokaler Ebene mit der Reformation beschäftigen sollten. In den zwei Jahrzehnten nach 1517 hätten viele Gemeinden ihre ersten protestantischen Prediger verzeichnen können. Daran ließe sich in den nächsten Jahren vor Ort anknüpfen.
Film- und Internettipp
Ein Film mit den
schönsten Bildern des Reformationsjubiläums in der hessen-nassauischen Kirche ist online hier zu sehen:
http://www.ekhn.de/aktuell/detailmagazin/news/video-strahlender-rueckblick-auf-das-reformationsjubilaeum.html
(Frankfurt a.M./ekhn) - Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Freitag (1. Dezember) die Forderung nach einem Familiennachzug auch für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz bekräftigt. In dem mit einem Parlament vergleichbaren Kirchengremium wurde dabei auf die Resolution der Synode aus dem Mai verwiesen Im Frühjahr hatte die Synode bereits die gegenwärtige Asylpraxis in Deutschland scharf kritisiert und von den politisch Verantwortlichen ein Umdenken gefordert. Mit „Sorge und Unverständnis“ hatten die 140 Delegierten die politischen Debatten über Flüchtlinge und das behördliche Handeln wahrgenommen. Zunehmend stünden Abschiebung und Rückkehr im Vordergrund. „Wir fordern die politisch Verantwortlichen in der Bundes- und Landespolitik dazu auf, ihr Hauptaugenmerk wieder auf die dringend notwendige Integration neu Ankommender in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft zu legen“, hieß es in der Kundgebung.
Integration von Geflüchteten fördern
Dabei setzten sich die Synodalen in der Resolution mit dem Titel „Gegen Glaubensprüfungen durch den Staat und für eine Integration, die den Namen verdient“ auch für eine leichtere Zusammenführung von Familien Geflüchteter ein. Die gegenwärtig restriktiven Regelungen führten dazu, „dass zurück gebliebene Familienangehörige sich immer öfter sogar mit kleinen Kindern auf die lebensgefährlichen Fluchtrouten über das Mittelmeer“ begeben müssten. Zudem erschwere die Beeinträchtigung von Familienzusammenführungen die Integration. Das Zusammenleben mit ihren Familien müsse auch für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutzstatus gelten.
Schutz von Ehe und Familie Gültigkeit verschaffen
Am Freitag hat der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Horst Rühl, gefordert, dass „Flüchtlinge nicht über Jahre von ihren Angehörigen getrennt werden dürfen“. Dies aber sei „bittere Realität“. Durch restriktive gesetzliche Regelungen und lange Wartezeiten bei der Visumserteilung blieben Flüchtlingsfamilien oft über Jahre hinweg getrennt. Das verletzt nach Ansicht Rühls Artikel 6 des Grundgesetzes zum Schutz von Ehe und Familie und erschwere die Integration. Befürchtungen, dass der Familiennachzug die Gesellschaft überfordern könnte, widersprächen aktuelle wissenschaftliche Studien und auch Auskünfte der Bundesregierung selbst. Sie zeigten, dass der Familiennachzug zu Flüchtlingen nach Deutschland deutlich geringe Zahlen von Menschen betreffe als bisher angenommen.
Postkartenaktion mit Weihnachtsmotiven gestartet
Rühl verwies auch auf eine besondere Aktion von Kirche und Diakonie in der Adventszeit hin. Im Zentrum der Initiative mit dem Motto „Familien gehören zusammen!“ stehe eine Postkartenserie mit besonderen Weihnachtsmotiven. Sie zeigten traditionelle Krippenmotive, bei denen aber einzelne Figuren der „Heiligen Familie“ fehlen. Daneben finde sich ein erläuternder Text, der auf die dramatische Situation vieler Geflüchteter hinweist.
Not der Menschen in Blick nehmen
Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung ergänzte, dass der Blick in die Krippe auf das Leben und die Botschaft von Jesus Christus verweise. In ihm zeige sich, dass Gott das Wohl und Heil aller Menschen wolle. Er sagte wörtlich: „Wenn wir auf Christus schauen, kann uns die Not der Menschen nicht egal sein, die auf der Flucht sind und Schutz suchen.“ Dies bringe die Postkartenaktion im Blick auf den Familiennachzug zum Ausdruck.
Mehr Informationen zum Thema Flüchtlinge und Familiennachzug: www.menschen-wie-wir.de
(Frankfurt
a.M./ekhn) - Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hat die Diskussion über die Verbesserung ihrer CO2-Bilanz und für ein stärkeres Wirtschaften nach ökologischen Grundsätzen eröffnet. Auf
der in Frankfurt am Main tagenden Kirchensynode wurde dazu am Donnerstag (30. November) der erste Klimaschutzbericht der Landeskirche vorgelegt. Er attestiert der evangelischen Kirche
Fortschritte etwa durch energetische Gebäudemodernisierungen, Ökofonds zur Förderung von energiesparenden Maßnahmen mit einem Volumen von fast zehn Millionen Euro oder die Einstellung von zwei
Klimaschutzmanagern. Dennoch wurde das ausgegebene Ziel, den eigenen Kohlendioxyd-Ausstoß ausgehend vom Basisjahr 2005 um 25 Prozent zu verringern um neun Prozentpunkte verfehlt. Insgesamt stößt
die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau aktuell etwa durch die Heizung von Gebäuden oder Dienstfahrten fast 80.000 Tonnen Kohlendioxyd pro Jahr aus.
Der
Bericht schlägt nun in den Bereichen Immobilien, Beschaffung und Mobilität verstärkte Maßnahmen zum Klimaschutz vor. Im Zentrum steht die Idee, Ökostrom und Ökogas für alle rund 1.100 Gemeinden
gemeinschaftlich zu beschaffen. Allein diese Maßnahme würde den Ausstoß des klimaschädlichen Treibhausgases um etwa ein Drittel reduzieren. Darüber hinaus soll ein Energiemanagement eingeführt
werden, das es beispielsweise Gemeinden ermöglicht, nachhaltige Strategien im Kampf gegen einen zu hohen Verbrauch zu entwickeln. Außerdem sollen bei Baumaßnahmen energetische Fragen eine größere
Bedeutung erhalten. Zudem soll auch der kirchliche Fuhrpark deutlicher nach ökologischen Gesichtspunkten ausgewählt und die Elektromobilität stärker gefördert werden. Daneben schlägt das Papier
als wichtige Maßnahme auch Aktivitäten in der Bildung vor. So könnte das Thema Klimaschutz etwa in Kindertagesstätten oder kirchlichen Schulen stärker zum Thema gemacht werden. Die Synode wird
sich im kommenden Frühjahr eingehend mit einem gemeinschaftlichen Energiebeschaffungskonzept befassen.
(Frankfurt a.M./ekhn) - Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat auf ihrer Tagung in Frankfurt am Main eine kritische Bilanz des vor 20 Jahren eingeführten Gleichstellungsgesetztes gezogen. Der vorgelegte Bericht attestiert Hessen-Nassau eine der ersten Kirchen zu sein, die Frauen im Beruf förderten. So sei der weibliche Anteil in hohen kirchlichen Leitungsämtern in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich gewachsen. In der EKHN liege er mit zwei Propstinnen und der Stellvertretenden Kirchenpräsidentin nahezu bei der Hälfte. Auf den mittleren Leitungsebenen wie den Dekanaten in der Region bestehe aber weiter Handlungsbedarf, Frauen den Zugang zu führenden Positionen zu eröffnen. Hier belege Hessen-Nassau zudem im deutschlandweiten Ranking der evangelischen Kirchen einen der hinteren Plätze, heißt es in dem Bericht.
Carmen Prasse, Referentin für Chancengleichheit in der EKHN, forderte deshalb, verstärkt über die Teilbarkeit von Leitungspositionen nachzudenken. Dies solle Menschen mit Familienverantwortung leichter führende Positionen ermöglichen. Es sei zudem längst kein „Frauenthema“ mehr, sagte Prasse. Es sei eine Frage für Eltern, bei denen sich Männer heute ähnlichen Umsetzungsschwierigkeiten ausgesetzt sähen. Nach wie vor bleibe es schwierig, Beruf und Familie zu vereinbaren. Die evangelische Kirche könne aber beispielsweise künftig stärker „für Arbeitsbedingungen werben, die die Work-Life-Balance und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Blick haben“, so Prasse.
(Frankfurt a.M./ekhn) - Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) stellt sich mit aller Kraft dem demographischen Wandel in Deutschland. Die Menschen werden nicht nur älter, sondern auch junges Nachwuchspersonal immer knapper. Das wurde bei der Einbringung des Stellenplans für das kommende Jahr auf der in Frankfurt am Main tagenden Synode deutlich. Nach den am Donnerstagmorgen (30. November) vorgestellten Planungen kommt auch auf die Kirche zu, dass der Versorgungsaufwand für Pensionäre künftig steigt. Gleichzeitig geht die Zahl der Berufstätigen zurück – und damit auch die Personalkosten im aktiven Dienst.
Wettbewerb um Fachkräfte verstärken
Auch für die Kirche gilt: Der Wettbewerb um zukünftige Fachkräfte hat längst begonnen. Während in der hessen-nassauischen Kirche das Thema in den vergangenen Jahren mit Fokus auf den Pfarrdienst breit diskutiert wurde, kommen jetzt auch andere Berufsgruppen in den Blick. „Wir haben 20.000 Mitarbeitende – davon sind 1.700 Pfarrerinnen und Pfarrer“, beschreibt der hessen-nassauische Personaldezernent Jens Böhm die Situation und kündigt an, in den nächsten Jahren hier einen weiteren Schwerpunkt setzen zu wollen. Das ist auch dringend nötig: „Wenn die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand gehen, wird es übersichtlich in unseren Verwaltungen“, sagt Böhm.
Pfarrdienst ab 2020 entlasten
Böhm ging in der Vorstellung des Personalplans auch auf die aktuell laufende Umsetzung der Pfarrstellenbemessung ein, die 2012 begonnen wurde und 2019 abgeschlossen sein soll. Bis dahin werden insgesamt 116 Stellen entfallen sein. Diese Umsetzung beginne sich jetzt auszuwirken. Im Haushalt 2018 würden dadurch rund vier Millionen Euro eingespart. Bereits für das nächste Jahr kündigt Böhm eine neue Entwicklung an. Personalkosten, die im Pfarrdienst entfallen, sollen dann nicht mehr gespart, sondern den Gemeinden zur Entlastung im Verwaltungsbereich zur Verfügung gestellt werden. Diese Umwidmung von Mitteln soll dann der Umsetzung der neuen Pfarrstellenbemessung 2020 bis 2024 dienen. Damit sollen Kooperationen zwischen Gemeinden gefördert und neue Verwaltungsstrukturen in den Gemeinden zur Entlastung des Pfarrdienstes aufgebaut werden.
Ausbildung in Verwaltung verdoppeln
„Der Verwaltungsdienst ist in die Jahre gekommen“ beschreibt Böhm die Situation im administrativen Bereich der Kirche, Er kündigt an, dass Personalgewinnung und -bindung stärker in den Vordergrund rücken werden. Es zeichne sich schon heute ab, dass die Ausbildungszahlen in den Verwaltungsberufen verdoppelt werden sollen. „Es wird nicht reichen, in Zukunft darauf zu hoffen, dass wir Mitarbeitende nach der Ausbildung aus anderen Institutionen gewinnen. Wir werden viel stärker in die Ausbildung investieren müssen“, führt er aus.
Studierende im gemeindepädagogischen Dienst halten
Der demographische Wandel im gemeindepädagogischen Bereich gestaltet sich nach Ansicht Böhms auf den ersten Blick entspannter. Insbesondere die Ausbildungszahlen könnten sich sehen lassen. Gleichzeitig gelinge es aber immer weniger, die Absolventen an die Kirche zu binden. „Ich kann auch später bei der Kirche arbeiten, muss es aber nicht“, beschreibt Böhm die Haltung vieler Studierender. Entscheidend werde in dieser Situation das Stellenprofil im gemeindepädagogischen Dienst sein, führt er aus. Es müsse sich „weiten“. So sollten neben der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Alternativen in weiteren pädagogischen Feldern der Kirche eröffnet werden. Zudem könnten neue attraktive Handlungsfelder erschlossen werden, wenn der Mix der Professionen im Rahmen der Pfarrstellenbemessung verändert wird.
(Frankfurt a.M./ekhn) - Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Mittwochnachmittag (28. November) erstmals eine Aufstellung ihrer Finanzen vorgelegt, wie sie aus dem Wirtschaftsleben bekannt ist. Die erste Eröffnungsbilanz nach dem kaufmännischen Berechnungssystem für die Gesamtkirche weist eine Summe von rund zwei Milliarden Euro auf. Dabei sind bereits über 1,7 Milliarden Euro fest für die Zukunft verplant. Sie sind Rückstellungen beispielsweise für künftige Pensionen und Beihilfezahlungen für die Kosten der medizinischen Versorgung von Beamten und Pfarrpersonal. Hinzu kommen noch einmal knapp 800 Millionen Euro Treuhandvermögen, das die hessen-nassauische Kirche beispielsweise für Gemeinden und Stiftungen verwaltet. Übrig bleibt am Ende auf der Habenseite ein Reinvermögen von 191 Millionen Euro, das aber fast vollständig an absehbare Sanierungen von Bauten gebunden ist.
Vermögen und Verpflichtungen im Blick
Die Eröffnungsbilanz sorge für Transparenz beim Vermögen und bei den Verpflichtungen, weil sie nach Worten des hessen-nassauischen Finanzdezernenten und Leiters der Kirchenverwaltung, Heinz Thomas Striegler, „erstmalig auch die Pensions- und Beihilfeverpflichtungen für alle Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenbeamten sowie deren Hinterbliebenen in der gesamten EKHN abbildet“. Die Bilanz attestiere am Ende trotzdem eine „stabile Vermögenslage“. Die Eröffnungsbilanz bezieht sich auf die Gesamtkirche. Individuelle Vermögenswerte und Belastungen der einzelnen 1.143 hessen-nassauischen Kirchengemeinden sind hierbei nicht erfasst.
Personalkosten bleiben dominierend
Begonnen wurde am Mittwoch auch die Debatte über den Haushalt für 2018, über den spätestens am Freitagnachmittag abgestimmt werden soll. Der fast 500 Seiten umfassende Entwurf sieht für 2018 Gesamtaufwendungen in Höhe von rund 655 Millionen Euro vor. Den größten Einzelposten bilden dabei die Personalkosten mit über 290 Millionen Euro. Für die Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene sind insgesamt 334 Millionen Euro eingeplant. Über 45 Millionen Euro an Eigenmitteln sind unter anderem für die Arbeit in Kindertagesstätten vorgesehen. Für den Bereich Bildung sind 40 Millionen Euro veranschlagt. Prognostiziert werden in dem neuen Etat für das kommende Jahr 510 Millionen Euro an Einnahmen durch die Kirchensteuer.
Neuer Haushalt folgt Eröffnungsbilanz
Konsequent sind erstmals die Einsichten aus der Eröffnungsbilanz auch rechnerisch in den Haushaltsentwurf eingeflossen. Damit schlagen sich künftige Ausgaben schon jetzt in dem Zahlenwerk nieder. So werden 68 Millionen Euro zusätzlich an Rückstellungen für Pensionen und Beihilfekosten veranschlagt, die so niemals zuvor in den früheren Haushalten berücksichtigt wurden. Sie verhindern 2018 auch einen ausgeglichenen Haushalt. Um diese Neuberechnungen bereinigt, läge das Budget bei zahlungswirksamen 570 Millionen Euro und damit in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.
Generationengerecht Bedarf abwägen
Nach Worten von Finanzdezernent Heinz Thomas Striegler hat die Eröffnungsbilanz nicht nur die Lücken künftiger Belastungen, sondern auch den „bereits vorhandenen guten Deckungsgrad der Versorgungsrückstellungen aufgezeigt“, der in der EKHN für „stabile finanzielle Rahmenbedingungen“ sorge. Es sei deshalb nicht notwendig, „von vornherein alle Anstrengungen in Richtung vollständiger Deckung der zukünftigen, langfristigen Verpflichtungen zu unternehmen“. Dies könne auch „generationengerecht mit den heutigen Bedarfen unserer Kirche abgewogen werden“, so Striegler.
Hinweise
Die Eröffnungsbilanz ist hier online abrufbar:
https://www.kirchenrecht-ekhn.de/synodalds/38171.pdf
Der EKHN-Haushaltsentwurf für das Jahr 2018 steht hier zum Download bereit:
https://www.kirchenrecht-ekhn.de/synodalds/38213.pdf
(Frankfurt a.M./ekhn) - Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat den Leiter der hessen-nassauischen Kirchenverwaltung, Heinz Thomas Striegler, mit großer Mehrheit im Amt bestätigt. Der 60 Jahre alte Jurist erhielt am Mittwoch (29. November) bei der Tagung in Frankfurt am Main bei seiner Wiederwahl 100 von 127 abgegebenen Stimmen. Striegler steht seit August 2010 an der Spitze der Kirchenverwaltung. Der Leitende Oberkirchenrat ist zugleich Finanzdezernent der EKHN. Dieses Amt hat er bereits seit 2002 inne.
Experte für nachhaltige Finanzanlagen
Striegler ist Vorgesetzter von insgesamt rund 450 Mitarbeitenden in der Kirchenverwaltung in Darmstadt und den kirchlichen Arbeitszentren. Er gehört qua Amt auch der Kirchenleitung an. Zuletzt setzte sich der Finanzexperte stark für die Nutzung ethisch-nachhaltiger Geldanlagen in der evangelischen Kirche ein. Striegler ist auf bundesweiter Ebene unter anderem Vorsitzender des Finanzbeirats der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Vorsitzender des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren und Aufsichtsratsvorsitzender der Evangelischen Zusatzversorgungskasse.
Qualifizierte Beratung ausbauen
In seiner Bewerbungsrede wies Striegler auf das breite Verantwortungsfeld hin, das von der Sorge für das Personal, dem Entwurf von Sparkonzepten bis hin zu politischen Spitzengesprächen reiche. Herausforderungen sieht er unter anderem im weiteren Aufbau einer qualifizierten Beratungsstruktur für Gemeinden. Dies gelte insbesondere für den Baubereich. Striegler: „Wir müssen die viele ehrenamtliche Arbeit in unseren Kirchengemeinden und Dekanaten durch hauptamtliche Dienstleistungen unterstützen.“
Zur Person
Heinz Thomas Striegler wurde 1957 in Dresden geboren und ist in Mönchengladbach am Niederrhein aufgewachsen. Er studierte von 1976 bis 1983 in Freiburg und Bonn Jura mit Abschluss des Zweiten Staatsexamen und Volkswirtschaft bis zum Vordiplom. Das Referendariat absolvierte Striegler am Landgericht Bonn und am Oberlandesgericht Köln. Darüber hinaus war er nebenberuflich als Korrekturassistent an der Universität Bonn und freiberuflich als Finanzberater tätig. Nach dem Referendariat arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt in Koblenz. 1987 wechselte er als Referent in das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in Bonn. 1992 wurde Striegler Stadtdirektor der Stadt Lengerich/Westfalen, wo er unter anderem für die Bereiche Kämmerei und Personal zuständig war.
1999 ging Striegler als Syndikus und Bereichsleiter für Personal und Recht zur Volksbank Hannover. Im Herbst 2001 wählte ihn die hessen-nassauische Kirchensynode zum Leiter der Finanzabteilung in der Kirchenverwaltung. Er trat das Amt im Januar 2002 an. 2004 wurde seine Funktion im Zuge der Verwaltungsreform in Dezernent für Finanzen, Bau und Liegenschaften erweitert. 2010 wurde er zum Verwaltungsleiter gewählt und behielt daneben das Amt des Finanzdezernenten. Striegler ist verheiratet und hat vier erwachsene Kinder.