27.11.2020
Knapper Kirchen-Haushalt im Zeichen der Coronakrise verabschiedet
EKHN-Budget über 703 Millionen Euro beschlossen – Verzicht auf Corona-Zulage
(Darmstadt/ekhn) - Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Freitagabend auf ihrer Online-Tagung den Haushalt für das Jahr 2021 beschlossen. Er sieht Gesamtaufwendungen in Höhe von rund 703 Millionen Euro (2020: 690 Millionen Euro) vor. Für die Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene sind im neuen Etat über 337 Millionen Euro eingeplant. Rund 48 Millionen Euro an Eigenmitteln sind unter anderem für die Arbeit in Kindertagesstätten vorgesehen. Den größten Einzelposten bilden die Personalkosten mit über 320 Millionen Euro.
Keine Corona-Zulage für Pfarrerinnen und Pfarrer
Bedingt durch den knappen Haushaltsrahmen beschloss die Synode, bei den rund 1600 Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Kirchenbeamtinnen- und Beamten der EKHN die Erhöhung der Bundesbesoldung um 1,4 Prozent ab dem 1. April kommenden Jahres auszusetzen. In der Regel folgt die EKHN den Vorgaben des Bundes bei der Besoldung. Eine Corona-Sonderzahlung für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen- und Beamten wurde ebenfalls ausgeschlossen. Hier war der Eindruck, dass eine Sonderprämie im Umfeld der massiven wirtschaftlichen Einbrüche öffentlich kritisch wahrgenommen werden könnte. Zudem hätte sie den Haushalt mit fast einer halben Million Euro zusätzlich belastet.
Ab 2022 zurück zur Beamtenbesoldung des Bundes
Gleichzeitig hat die Kirchenleitung zugesagt, bei der Vergütung der Gehälter zur Bundesbesoldung im Jahr 2022 zurückzukehren. Zuletzt hatte der Bund seinen Mitarbeitenden einen Corona- Bonus in Aussicht gestellt. Im Vorfeld hatte schon die Arbeitsrechtliche Kommission entschieden, auf Entgelterhöhungen für Angestellte in der EKHN zu verzichten. Angestellte der EKHN hatten aber die Zusage für eine Sonderzahlung erhalten, die je nach Gehalt einmalig zwischen 300 und 600 Euro betragen wird.
Kirchensteuer-Ansatz musste korrigiert werden
Der Haushaltsplan 2021 gilt als Etat im Zeichen der Coronakrise. Für 2021 hatten sich nach Angaben des Leiters der Kirchenverwaltung, Heinz Thomas Striegler „Kirchenleitung und Finanzausschuss darauf verständigt, die ursprüngliche Prognose für die Kirchensteuereinnahmen um 25 Millionen Euro abzusenken und somit als Planzahl 505 Millionen Euro Kirchensteuern für die Planungen zugrunde zu legen.
Zukunftsprozess ekhn2030 hat herausragende Bedeutung
Bei der Einbringung bezeichnete Heinz Thomas Striegler den Etat 2021 als „Haushalt mit Augenmaß, der vor einer Entscheidung über die künftigen Prioritäten in unserer Kirche keine Vorentscheidungen abverlangt“. So sei der vorliegende Haushaltsentwurf „noch ein gutes Stück entfernt von einer soliden Haushaltsstruktur beschreibt aber das in diesen besonderen Zeiten Machbare. Mit Blick auf die mittelfristige Ergebnisplanung bis 2024, blieben weiter deutliche „Einsparnotwendigkeiten“. Ziel müsse es sein, „für das Jahr 2030 ein unbereinigtes Bilanzergebnis von gleich oder größer Null zu erreichen“. Striegler: „Um zu einer soliden Haushaltspolitik zurück zu kehren, sind daher massive Aufwandsreduktionen notwendig“. Deshalb komme dem angelaufenen Zukunftsprozess „ekhn2030“ im Sinne einer Neuausrichtung der EKHN „herausragende Bedeutung“ zu.
Der komplette Haushalt Online als pdf: https://www.kirchenrecht-ekhn.de/synodalds/46915.pdf
Hessen-Nassau schließt sich Initiative für „Lieferkettengesetz“ an
Regelung soll ausbeuterische Praktiken beenden helfen
(Darmstadt/ekhn) -Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) wird sich der Initiative der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für die Beachtung menschenrechtlicher Standards in den Lieferketten von Unternehmen anschließen. Das beschloss die Synode auf ihrer Online-Tagung am Freitag. Demnach soll die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode ein „Lieferkettengesetz“ verabschieden. Ziel ist es, Unternehmen für ausbeuterische Praktiken im Ausland stärker zur Rechenschaft zu ziehen.
Mit dem Gesetz sollen größere deutsche Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden verpflichtet werden, ihren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette gerecht zu werden. Nach Ansicht der Kirchen solle ein solches Lieferkettengesetz auch Haftungsregeln beinhalten, damit Betroffene von Menschenrechtsverletzungen bei einem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten Entschädigungen von einem deutschen Gericht zugesprochen bekommen können.
Die EKHN wird sich auch der europaweiten „Initiative Lieferkettengesetz“ anschließen. Zudem will sie noch stärker als bisher auf eine öko-faire Beschaffung von Materialien achten.
Gemeinsame Aktion im Advent: „Miteinander und füreinander beten!“ -
Bischöfe und Kirchenpräsident rufen zur ökumenischen Aktion „Gebet und Licht“ auf
„Weihnachten werden wir dieses Jahr anders als je zuvor feiern.“ Aber: „Schwierige Umstände gehören von Anfang an zu Weihnachten dazu. Gott ist bei uns, anders, als wir denken.“ So heißt es in einem Aufruf vom Freitag, mit dem sich die Leitenden Geistlichen der Bistümer Limburg und Mainz sowie der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) an die Gemeinden und Mitglieder ihrer Kirchen wenden.
EKHN-Kirchenpräsident Volker Jung, Peter Kohlgraf, Bischof von Mainz, und Georg Bätzing, Bischof von Limburg, rufen in ihrem Brief dazu auf, in der Adventszeit jeden Abend um 19.30 Uhr ein Licht ins Fenster zu stellen und „miteinander und füreinander zu beten“.
Für die Aktion „Gebet und Licht“ stellen die Kirchen eine „Gebetsbroschüre“ im Internet zur Verfügung. „Gebet und Licht“ seien „ein Hoffnungszeichen für die vielen Menschen, in deren Mitte wir leben.“ Die Broschüre in Form eines gestalteten Faltblatts enthält neben dem Brief der leitenden Geistlichen Anregungen für ein Gebet. Verschiedene Formate der Aktion eignen sich für die Verbreitung über das Internet und Social Media Kanäle. Manche Pfarreien und Kirchengemeinden werden die geistlichen Anregungen in gedruckter Form zum Mitnehmen auslegen, andere bringen sie selbst zu den Menschen nach Hause.
Zusätzlich zur Gebetsbroschüre können Interessierte eine transparente Postkarte mit dem Motiv einer Krippe und dem Aufdruck „Fürchtet euch nicht. Gott bei euch!“ erwerben. Vertrieben wird das Aktionsmaterial für die Kirchen von der Verlagsbuchhandlung Neues Buch im Internet: https://www.neuesbuch.de/de/talora-lichttuete-fuerchtet-euch-nicht.html
Das Angebot der drei evangelischen und katholischen Kirchen in Hessen und Rheinland-Pfalz gelegenen EKHN und der beiden Bistümer steht im Kontext der bundesweiten Kampagne „Fürchtet euch nicht. Gott bei euch!“ der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz (DBK). Für das Weihnachtsfest haben die EKD und die DBK auch eine „Ökumenische Hausandacht“ entwickelt, mit der zuhause allein oder im kleinen Kreis Weihnachten gefeiert werden kann.
Mehr dazu im Internet unter:
EKHN: www.ekhn.de/gebetundlicht
Bistum Limburg: www.stillenacht.bistumlimburg.de
Bistum Mainz: www.bistummainz.de/weihnachten-soll-leuchten
www.gottbeieuch.de
Frankfurter Bibelhaus soll Neuausrichtung vorantreiben
Intensive Debatte um Fortbestand des Erlebnismuseums am Mainufer
(Darmstadt/ekhn) - Die hessen-nassauische Kirche wird die Zuschüsse an das Bibelhaus-Erlebnismuseum in der bisherigen Höhe von über 600.000 Euro im Jahr bis Ende 2024 beibehalten. Sie stellte zugleich eine weitere Hilfe von maximal 300.000 Euro ab 2025 in Aussicht. Voraussetzung aber ist, dass sich das Haus auf die bibelpädagogische Arbeit konzentriert und ein finanziell tragfähiges Konzept sucht. Das entschied die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) am Freitag nach intensiver Debatte und einem über dreijährigen Diskussionsprozess mit großer Mehrheit.
Begrenzter Zuschuss über 2025 hinaus denkbar
Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung hatte für die Kirchenleitung den Vorschlag eingebracht, den Zeitraum bis 2024 zu einer finanziellen und konzeptionellen Neuausrichtung zu nutzen. Sollte dies hin gelingen, „könnte dann über eine neue Form der Bezuschussung verhandelt werden“ Jung: „Über einen jährlichen Zuschuss der EKHN ab 2025 kann erneut dann entschieden werden, wenn ein Konzept mit bibelpädagogischer Ausrichtung und ein belastbares Finanzierungskonzept einschließlich erforderlicher Investitionen vorliegt. Dieser Zuschuss wird jedoch maximal 300.000 Euro sein können.“
Hohe Qualität der Arbeit gewürdigt
In ihrer Einbringungsrede betonte die theologische Dezernentin der EKHN, Melanie Beiner, die hohe Qualität des Bibelhauses. Es habe sich zu einem wichtigen „Kultur-Ort biblisch-theologischer Bildung der EKHN im besten Sinne“ entwickelt. Zur Diskussion stehe das Bibelhaus auch nicht wegen seiner Arbeit. Beiner: „Zur Diskussion und Entscheidung steht das Bibelhaus Erlebnismuseum deshalb, weil schon lange infrage steht, ob und wie ein Haus finanziert werden kann, das Museumsstandards erfüllt und dabei auch Entwicklungspotential haben soll.“ Die intensive Prüfung habe gezeigt, dass ein solcher Anspruch nicht mit dem bisherigen Ressourceneinsatz erfüllbar ist.
Verschiedene Szenarien in der Debatte
Verschiedene Szenarien waren zuletzt abgelehnt worden. Sie reichten bereits von einem reduzierten Zuschuss, der eine eingeschränkte Öffnung mit religionspädagogischer Ausrichtung zu Folge hat über einen Ausbau auf aktuelle Museumsstandards für rund 5,5 Millionen Euro bis hin zu einem kompletten Neubau des Museums in Frankfurts Altstadt für über 22 Millionen Euro. Auch Kooperationen wie etwa mit dem Alten Dom in Mainz oder dem Religionspädagogischen Institut in Marburg hatten sich als nicht durchführbar erwiesen.
Breites Bündnis gesucht
Veit Dinkelaker, der kommissarische Museumsleiter, und Silvia Meier, Kaufmännischer Vorstand des Bibelhauses, begrüßten zunächst die bis Ende 2024 zugesicherte Unterstützung des Bibelhaus Erlebnismuseums durch die EKHN. Sie erklärten: „Um die herausragende Arbeit am Bibelhaus darüber hinaus sicher zu stellen und zu entwickeln, wird die Frankfurter Bibelgesellschaft als Trägerin diesen Zeitraum nutzen, nach weiteren Partnerinnen und Partner in Stadt, Land, Öffentlichkeit, Stiftungen und Privatwirtschaft zu suchen. Es wird einige Anstrengung benötigen und wir laden alle Interessierten ein, uns dabei zu unterstützen. Nur mit einem Bündnis von Unterstützerinnen und Unterstützern wird es gelingen, die Bibel als Kulturgut und Glaubenszeugnis einer breiten Öffentlichkeit im Bibelhaus zu erschließen Mit der ab 2025 in Aussicht gestellten Folgeunterstützung durch die EKHN bliebe ein wichtiger Partner an unserer Seite. Dies ist sicher förderlich bei der Suche nach weiteren Unterstützerinnen und Unterstützer.“
Hintergrund Bibelhaus
Das Bibelhaus wurde 2003 in einer ehemaligen Kirche am Frankfurter Museumsufer eröffnet. Träger ist die Frankfurter Bibelgesellschaft. Es hat einen Jahresetat von rund einer Million Euro. Die EKHN bezuschusst es mit über 600.000 Euro. Die Stadt Frankfurt fördert das Haus mit 50.000 Euro. Hinzu kommen Spenden und Gelder von Sponsoren. Zuletzt besuchten jährlich über 25.000 Menschen das 500 Quadratmeter große Erlebnismuseum. Es gilt damit in Deutschland als das am besten besuchte vergleichbare Haus.
Mehr Informationen zum Bibelhaus
www.bibelhaus-frankfurt.de
Mehr Informationen zur Synode
Internet: www.ekhn.de
Synode in den sozialen Medien: #EKHNsyn
Twitterwall: https://twitter.com/hashtag/ekhnsyn