30.11.2018
(Frankfurt a.M./ekhn) - Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung hat es als „unabweisbare Verpflichtung“ bezeichnet, sich dem „Schmerz und dem Leid der Menschen zu stellen, die in der Kirche unter sexualisierter Gewalt gelitten haben und immer noch leiden.“ Er sagte am Freitagabend vor der in Frankfurt am Main tagenden Kirchensynode, dass die hessen-nassauische Kirche auch weiterhin alles tun werde, „um das geschehene Unrecht anzuerkennen, Aufarbeitung zu ermöglichen, Leid lindern zu helfen und zugleich für die Prävention zu lernen und Konsequenzen zu ziehen.“ Er schlug vor, das Thema im nächsten Jahr zu einem Schwerpunkt einer Synodaltagung zu machen.
Jung begrüßte den aktuellen Beschluss der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Einrichtung einer unabhängigen zentralen Ansprechstelle neben den bereits bestehenden Stellen in den
Landeskirchen. Er sagte zu, dass sich die EKHN auch an den von der EKD geplanten Studien zum Thema Missbrauch beteiligen wolle. Es sei wichtig, durch eine externe Betrachtung in Kirche und
Diakonie deutlicher als bisher „systemische Risikofaktoren zu erkennen und in den Blick zu nehmen“. Er begrüßte auch eine weitere wissenschaftliche Studie, die das sogenannte Dunkelfeld in der
evangelischen Kirche und Diakonie ausleuchten solle. „Hier sind wir auf das analytische Instrumentarium wissenschaftlicher Arbeit angewiesen und sind selbstverständlich zu jeder möglichen Form
der Kooperation bereit“, erklärte der Kirchenpräsident.
Erfahrungen in der Begleitung und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der EKHN sind nach Worten Jungs auch in den zuletzt von der EKD vorgestellten Aktionsplan gegen sexualisierte Gewalt
eingeflossen. Im Jahr 2010 habe die EKHN bereits unmittelbar reagiert, als sich im Zuge der damaligen Debatte um sexualisierte Gewalt auch bei der EKHN vermehrt Betroffene gemeldet hätten.
Konkrete Ansprechpartnerinnen und -partner für Opfer seien benannt und eine Kommission zum Thema sexualisierter Gewalt eingerichtet worden. Seitdem seien die Präventionsmaßnahmen noch einmal
verstärkt und ständig weiterentwickelt worden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind in der hessen-nassauischen Kirche seit ihrer Gründung im Jahre 1947 bis heute 50 Fälle aufgetreten, bei denen der Verdacht bestand, dass Menschen im Bereich
der EKHN zu Opfern sexualisierter Gewalt wurden. Dabei wurden nach Worten Jungs 16 mal Pfarrer verdächtigt. In zwölf Fällen hätten keine Ermittlungen mehr geführt werden können, weil die
Beschuldigten verstorben waren. Ein Verdacht habe sich als unbegründet erweisen. Genau dreimal seien kirchliche Dienstrechts-Verfahren eingeleitet worden. In den anderen Fällen hätten sich die
Anschuldigungen gegen Erzieher, Ehrenamtliche oder Mitarbeitende im kirchenmusikalischen Bereich gerichtet. In der Gesamtzahl seien auch alle bekannten Fälle aus Heimen in evangelischer
Trägerschaft enthalten.
Mehr Informationen zur Synode
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Heimliche Revolution bei Protestanten zum 1. Advent
Evangelische führen bundesweit neue Texte und Lieder in Gottesdiensten ein
(Frankfurt a.M., 30. November 2018. Heimliche Revolution bei Deutschlands Protestantinnen und Protestanten: Ab dem kommenden Sonntag gelten in allen evangelischen Kirchen neue Texte und Lieder in den Gottesdiensten. Seit 40 Jahren wurde an den Vorgaben kein Jota geändert. Ab 1. Advent 2018 gilt bundesweit eine neue „Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder“. Sie ist die Richtschnur für die biblischen Lesungen und Predigttexte in den evangelischen Gottesdiensten an Sonn- und Feiertagen. Alle Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) schließen sich der Reform an. Die Liturgische Konferenz der EKD hatte daran jahrelang gearbeitet.
Untersuchungen zufolge halten sich weit mehr als 90 Prozent der protestantischen Pfarrerinnen und Pfarrer vor Ort an die Vorgaben. Wenn die im Fachjargon so genannte „Perikopen-Ordnung“ also beispielsweise an einem Sonntag einen Predigttext aus dem Markusevangelium vorschlägt, können Gäste unter den evangelischen Kanzeln von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, eine Predigt auf Basis des gleichen Bibeltextes zu hören. Das wird auch weiter so bleiben. Nur ändern sich eben die Texte und viele dazu vorgeschlagene Lieder.
Durch die erweiterte Textauswahl und die damit verbundenen neuen Lieder soll sich der Reichtum der biblischen Tradition erst richtig entfalten. Bei der Neuordnung wurde rund ein Fünftel der biblischen Texte ausgetauscht: In Zukunft werden in evangelischen Gottesdiensten mehr Geschichten aus dem Alten Testament zu hören sein und mehr Abschnitte, in denen Frauen eine wichtige Rolle spielen. Auch biblische Texte wie das Buch Hiob, die eine große Resonanz in Kunst und Kultur gefunden haben, sind stärker berücksichtigt worden. Bei den vorgeschlagenen Predigttexten gibt es nun eine größere Vielfalt. Unterschiedliche Textgattungen wechseln sich ab, erstmals sind auch Psalmen als Predigttexte vorgesehen, die bisher ihr Dasein weitgehend in der Liturgie fristen mussten.
Größere Veränderungen gibt es auch bei den traditionellen Wochenliedern. Zu jedem Sonn- und Festtag werden nun zwei Stücke aus unterschiedlichen Epochen vorgeschlagen, darunter etwa ein Drittel zeitgenössische Lieder oder solche, die in den vergangenen Jahrzehnten populär geworden sind. Zudem sind einige Fest- und Gedenktage neu in die Ordnung aufgenommen worden. Dazu zählen der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar) und der Tag des Gedenkens an die Novemberpogrome (9. November), aber auch der Martinstag (11. November) und der Nikolaustag (6. Dezember).
Hinweise
Das Zentrum Verkündigung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gibt Tipps zur neuen Ordnung unter:
https://www.zentrum-verkuendigung.de/das-zentrum/projekte-und-themen/kirchenjahr/perikopenrevision/
Einen digitalen Kirchenjahres-Kalender finden Sie unter www.kirchenjahr-evangelisch.de
Hintergrundinformationen und Arbeitsmaterialien zur neuen Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder stehen ab dem 1. Advent unter www.perikopen-evangelisch.de zur Verfügung.
(Frankfurt a.M./ekhn) - Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Donnerstagabend (29. November) den Haushalt für 2019 beschlossen. Der gesamtkirchliche Etat sieht für das kommende Jahr Aufwendungen in Höhe von rund 700 Millionen Euro vor. Für die Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene sind im neuen Haushalt insgesamt 340 Millionen Euro eingeplant. Rund 47 Millionen Euro an Eigenmitteln sind daneben unter anderem für die Arbeit in Kindertagesstätten vorgesehen. Für das Handlungsfeld Bildung sind 40 Millionen Euro veranschlagt. Für den Erhalt der Gebäude sind fast 38 Millionen Euro Zuweisungen eingeplant. Den größten Einzelposten bilden die Personalkosten mit über 321 Millionen Euro.
Konsolidierungskurs wird fortgesetzt
Prognostiziert werden in dem neuen Etat für das kommende Jahr 530 Millionen Euro an Einnahmen durch die Kirchensteuer. Konsequent setzt der Finanzplan für 2019 schließlich darauf, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs fortzusetzen. Das bereits beschlossene Einsparpaket von zehn Millionen Euro bis zum Jahr 2020 wird weiter umgesetzt. Auf das kommende Jahr verschoben wurde dagegen die Entscheidung über die Verwendung einer sogenannten Umstellungsrücklage in Höhe von 78 Millionen Euro. Sie war vor drei Jahren bei der Umstellung von der kameralen zum kaufmännischen Rechnungswesen strukturell bedingt entstanden.
Angespannte Haushaltslage in Zukunft
Der Finanzdezernent und Leiter der Kirchenverwaltung der EKHN, Heinz Thomas Striegler, rechnet mittelfristig durch zurückgehende Kirchensteuereinnahmen mit einer angespannten Haushaltslage. Er sprach sich bei der Einbringung des Haushalts deshalb für eine „generationengerechte Haushaltspolitik“ aus. Sie müsse aber auch aktuelle Belange berücksichtigen. „Natürlich wäre es für mich deutlich einfacher, eine Finanzdeckung aller zukünftigen Verpflichtungen für Pensionen und Beihilfen zu fordern und damit einen zusätzlichen Einsparungszwang für die aktuellen Haushalte zu verbinden“, sagte er. Es sei jedoch auch wichtig, einen „finanzpolitischen Spielraum“ zu erhalten, um etwa innovative Projekte zu fördern und den Herausforderungen für die EKHN in der Gegenwart gerecht zu werden.
Der EKHN-Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 steht hier zum Download bereit:
https://www.kirchenrecht-ekhn.de/synodalds/38213.pdf
Mehr zur Synode: www.ekhn.de
(Frankfurt a.M./ekhn) - Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hat am Donnerstag (29. November) ihre Position für eine menschlichere Flüchtlingspolitik bekräftigt. Einstimmig verabschiedeten die 140 Delegierten auf der in Frankfurt am Main tagenden Kirchensynode ein Positionspapier, das unter anderem die bisherige Verhinderung der Familienzusammenführung scharf kritisiert. So müsse das „verbriefte Recht“ für den Nachzug von Familienangehörigen für alle international Schutzberechtigten gelten, heißt es in dem Synodenwort. Die Aussetzung des Anspruchs auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte habe zu belastenden Trennungszeiten geführt. Auch die Neuregelung in diesem Jahr habe in der Praxis nicht für Abhilfe gesorgt. Gerade für Menschen auf der Flucht sei das Zusammensein der Familie elementar und ein „wesentlicher Faktor der Integration“. Entsprechend fordert die EKHN-Synode die Bundesregierung, die Landesregierungen und die Ausländerbehörden auf, den Familiennachzug für alle Schutzberechtigten mit Vorrang zu ermöglichen und die dafür notwendigen Kapazitäten bereit zu stellen.
Integrationsförderung und Sponsorengewinnung
Kritisch sieht die Synode auch den zunehmenden Druck auf Geflüchtete bereits während noch laufender Asylverfahren, in das Herkunftsland zurückzugehen. Stattdessen sollten Integrationsprojekte besser gefördert und weniger Druck zur Ausreise gemacht werden. „Wer will, dass sich Flüchtlinge integrieren, muss ihnen vermitteln, dass sie gewollt sind“, so die Synode. „Eine Rückkehr, die freiwillig ist, wo Menschen also wählen können, ob sie gehen oder bleiben wollen, unterstützen wir“, heißt es weiter. Zugleich begrüße die Synode eine Ausweitung der Flüchtlingsaufnahmeprogramme (Resettlement) der Bundesregierung einschließlich der Planungen für ein Pilotprojekt für ein Sponsorenprogramm. Damit könne Flüchtlingen ein sicherer und regulärer Weg zum Schutz eröffnet werden. In ihrem Papier bittet die Synode Kirchengemeinden und Dekanate auch darum zu prüfen, wie sie sich als Sponsoren beteiligen oder Sponsoren gewinnen können.
Keine Abschiebungen nach Afghanistan
Darüber hinaus fordert die Synode, dass angesichts der „katastrophalen Lage“ in Afghanistan keine Menschen mehr in das Land abgeschoben werden. Zudem müsse die Seenotrettung im Mittelmeer wieder ermöglicht werden. Die Synode fordert in ihrem Papier erneut „die Einrichtung einer effektiven zivilen europäischen Seenotrettung, die Schaffung sicherer Wege und großzügige humanitäre Aufnahmeprogramme für Flüchtlinge sowie die Gewährleistung des Zugangs Schutzsuchender zum individuellen Recht auf Asyl in Europa“. Zudem sollten die Bundesländer künftig unabhängige Flüchtlingsberatungsstellen stärker finanzieren.
Hilfspaket über 20 Millionen Euro bis 2025
Über 20 Millionen Euro hat die hessen-nassauische Kirche seit 2014 für die Flüchtlingshilfe bereitgestellt; wie aus dem auf der Synode vorgestellten Bericht zum Stand der Arbeit mit Geflüchteten hervorgeht. Dazu gehören unter anderem fast 300 Projekte, die aus einem speziellen Fonds mit einem Volumen von 1,3 Millionen Euro gefördert werden. Darunter waren Projekte zur Unterstützung einer Willkommens- und Aufnahmekultur in Gemeinden und Dekanaten vor Ort, aber auch der Aufbau von Begegnungscafés oder die Förderung von Fortbildungsreihen. Hinzu kommen beispielsweise Mittel für die hessenweite unabhängige Flüchtlingsberatung mit rund 7 Millionen Euro oder rund 2,2 Millionen Euro für die professionelle Koordination und Fachberatung der Arbeit. Über fünf Millionen Euro sind bis 2020 außerdem für die Flüchtlingsarbeit in den Kindertagestätten der EKHN veranschlagt. Dazu gehören etwa zusätzliche Stellenanteile für die Förderung von Kindern Geflüchteter.
Provozierende Postkartenaktion zu Weihnachten
Am Rand der Synodentagung in Frankfurt wurde am Donnerstag auch eine Postkartenaktion vorgestellt, die das Schicksal Geflüchteter besonders in den Blick nimmt. Mit
einer gemeinsamen Initiative wollen die Diakonie Hessen, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau sowie die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck zum diesjährigen Advent erneut auf
bildhafte Weise dazu ihren Standpunkt klarstellen: „Familien gehören zusammen!“ In ähnlicher Form gab es die Aktion bereits 2017, die wegen des anhaltenden Interesses neu aufgelegt wurde. Im
Zentrum der Initiative steht eine gegenüber dem vergangenen Jahr überarbeitete Postkartenserie mit fünf besonderen Weihnachtsmotiven. Sie zeigen jeweils traditionelle Krippenbilder, bei denen
einzelne Figuren der „Heiligen Familie“ symbolhaft durch einen Vorhang aus Paragraphen getrennt sind. Dies soll zum Nachdenken über das Thema Familiennachzug anregen. Daneben findet sich ein
erläuternder Text, der auf die dramatische Situation vieler Geflüchteter hinweist, die teilweise über Jahre hinweg von ihren Angehörigen getrennt bleiben müssen. Kirche und Diakonie fordern mit
der Aktion „Familien gehören zusammen!“, dass allen Schutzberechtigten erlaubt wird, ihre Angehörigen nachzuholen. Zudem soll die Familienzusammenführung beschleunigt und in anderen europäischen
Ländern gestrandeten Familienmitgliedern die Einreise zeitnah ermöglicht werden. Der Schutz der Familie sei ein Grundrecht und gelte auch für Geflüchtete, heißt es auf den Postkarten. Die fünf
erhältlichen Motive sind zu Sets gebündelt und kostenlos bestellbar per Mail unter info@ekhn.de
Mehr Informationen zum Thema Flüchtlinge und der Postkartenaktion auch online unter
Wortlaut
Synodenwort zur Flüchtlingspolitik
„Vergesst die Gastfreundschaft nicht, denn dadurch haben einige ohne ihr
Wissen Engel beherbergt.“ (Hebräer 13, 2)
„Ich bin ein Gast auf Erden.“ (Psalm 119,19)
Die Bereitschaft, Menschen als Mitmenschen anzuerkennen und im Anderen sich selbst zu sehen, ist eine christliche Grundhaltung. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Diakonie Hessen setzen sich seit Jahrzehnten für eine an den Menschenrechten orientierte Flüchtlings- und Migrationspolitik ein, die alle hier lebenden Menschen in inklusiven Gemeinwesen gleichberechtigt beteiligt. Darin sind sie sich einig mit anderen Partnerkirchen in Europa. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hat mit Hilfe ihres Flüchtlingsfonds in den vergangenen Jahren über 300 Projekte in Dekanaten erfolgreich unterstützt. Aufgrund der Erfahrungen in diesem haupt- und ehrenamtlichem Engagement formuliert die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau folgende Erwartungen:
Familiennachzug ermöglichen
Das verbriefte Recht und die Möglichkeiten für den Nachzug von Familienangehörigen müssen für alle international Schutzberechtigten gelten. Die Aussetzung des Anspruchs auf Familiennachzug im Jahr 2016 für subsidiär Geschützte hat zu langen und belastenden Trennungszeiten geführt. Die Neuregelung und Kontingentierung ab August 2018 ist nach wie vor unklar und auch für Behörden nicht praktikabel. Dies führt zu weiteren Verzögerungen.
Auch der Familiennachzug von Schutzsuchenden gemäß der Dublin III Verordnung insbesondere aus
Griechenland wird unzulässig verzögert und durch zusätzliche Anforderungen der deutschen Behörden erschwert. Dies ist für die Betroffenen eine unzumutbare Härte und belastet die ohnehin
schwierige Situation in Griechenland, das im europäischen Vergleich auch in 2017 und 2018 eine relativ hohe Zahl an Flüchtlingsankünften zu verzeichnen hat.
Die Synode der EKHN unterstreicht den Beschluss der EKD-Synode vom November 2017: »Familie
ist der Raum, in dem Vertrauen wächst und in dem Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Gerade für Menschen auf der Flucht ist das Zusammensein der Familie elementar und ein
wesentlicher Faktor der Integration.« Entsprechend fordert die EKHN-Synode die Bundesregierung, die Landesregierungen und die Ausländerbehörden auf, den Familiennachzug für alle
Schutzberechtigten, einschließlich subsidiär Geschützter, mit Vorrang zu ermöglichen und die dafür notwendigen Kapazitäten bereit zu stellen. Gute und zuverlässige Informationen über die
Verfahren und Zeiten können Wartezeiten für Erwachsene erträglicher machen. Familiennachzug bietet die Möglichkeit für eine sichere und legale Einreise von Flüchtlingen.
Integrationsförderung statt Rückkehrdruck
Wer will, dass sich Flüchtlinge integrieren, muss ihnen vermitteln, dass sie gewollt sind.
Nicht jeder, dessen Asylantrag abgelehnt wird, ist tatsächlich ausreisepflichtig. Eine Rückkehr, die freiwillig ist, wo Menschen also wählen können, ob sie gehen oder bleiben wollen, unterstützen
wir. Die Synode lehnt allerdings den zunehmenden Rückkehrdruck ab, der auch auf Flüchtlinge ausgeübt wird, die noch im Verfahren sind. Ebenso spricht sie sich gegen eine obligatorische
Rückkehrberatung in der Erstaufnahmeeinrichtung am zweiten Tag nach der Ankunft und noch vor der Asylantragstellung aus.
Keine Abschiebungen nach Afghanistan
Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich weiter verschlechtert, das geht unter anderem aus
Berichten des Auswärtigen Amtes, des Europäischen Asylunterstützungsbüros EASO und des UNHCR hervor. Angesichts der katastrophalen Lage in Afghanistan erwartet die Synode einen sofortigen
Abschiebungsstopp. Ausländerbehörden sollten angewiesen werden, ausdrücklich auf Bleibemöglichkeiten außerhalb des Asylverfahrens hinzuweisen und ihr Ermessen bei deren Inanspruchnahme im Sinne
der Betroffenen zu nutzen.
Menschen retten, Zugang zum Recht auf Asyl erhalten
Im Mittelmeer sterben deutlich mehr Flüchtlinge, da die Seenotrettung eingeschränkt und
behindert wird. Die Synode fordert die Einrichtung einer effektiven zivilen europäischen Seenotrettung, die Schaffung sicherer Wege und großzügige humanitäre Aufnahmeprogramme für Flüchtlinge
sowie die Gewährleistung des Zugangs Schutzsuchender zum individuellen Recht auf Asyl in Europa.
Aufnahmeprogramme und eigenes kirchliches Engagement als Sponsoren
Die Synode begrüßt die Ausweitung der Flüchtlingsaufnahmeprogramme (Resettlement) der Bundesregierung einschließlich der Planungen für ein Pilotprojekt für ein Sponsorenprogramm. Damit kann Flüchtlingen ein sicherer und regulärer Weg zum Schutz eröffnet werden. Die Synode bittet Kirchengemeinden und Dekanate zu prüfen, wie sie sich als Sponsoren beteiligen oder Sponsoren gewinnen können sowie die Abteilung FIAM der Diakonie Hessen, Interessierte zu beraten.
Landesgeförderte Migrations- und Flüchtlingsberatung
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Diakonie Hessen engagieren sich maßgeblich in der Migrations- und Flüchtlingsberatung. Die Synode erwartet vom Land Hessen eine ergänzende Förderung der zum Teil bundesfinanzierten Migrationsberatungsstellen für Erwachsene (MBE) und Jugendliche (JMD) sowie eine Regelförderung von Beratungsstellen für Flüchtlinge in Form von unabhängiger Asylverfahrensberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen und regionaler unabhängiger Flüchtlingsberatung in den Kommunen.
Haushaltsplan 2019 vor der Synode – Rücklagenverwendung vertagt
(Frankfurt a.M./ekhn) - Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Mittwochnachmittag (28. November) die Debatte über den Haushalt für das Jahr 2019 eröffnet. Am Freitagnachmittag soll der Etat verabschiedet werden. Der Entwurf sieht für das kommende Jahr Gesamtaufwendungen in Höhe von rund 700 Millionen Euro (2018: 655 Millionen Euro) vor. Die um 45 Millionen Euro angewachsene Summe gegenüber dem Vorjahr ist rechnerische Folge der Umstellung auf das sogenannte Bruttoprinzip bei den Pensionsleistungen und keine Ausweitung des Haushalts. Für die Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene sind im neuen Etat insgesamt 340 Millionen Euro eingeplant. Rund 47 Millionen Euro an Eigenmitteln sind daneben unter anderem für die Arbeit in Kindertagesstätten vorgesehen. Für das Handlungsfeld Bildung sind 40 Millionen Euro veranschlagt. Für den Erhalt der Gebäude sind fast 38 Millionen Euro Zuweisungen eingeplant. Den größten Einzelposten bilden die Personalkosten mit über 321 Millionen Euro.
Kirchensteuer auf tönernen Füßen
Prognostiziert werden in dem neuen Etat für das kommende Jahr 530 Millionen Euro an Einnahmen durch die Kirchensteuer. Erstmals seit langem steht im laufenden Haushalt dagegen der Planansatz von 510 Millionen Euro Kirchensteuern auf tönernen Füßen. Verantwortlich dafür sind vor allem nicht absehbare Rückzahlungsverpflichtungen für Steuereinnahmen der Vorjahre. Sondereffekte, die in den vergangenen Haushalten kurz vor Jahresschluss noch für überraschende Mehreinnahmen sorgten, bleiben diesmal voraussichtlich aus. Konsequent setzt der Finanzplan für 2019 schließlich darauf, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs fortzusetzen. Das bereits beschlossene Einsparpaket von zehn Millionen Euro bis zum Jahr 2020 wird weiter umgesetzt.
Angespannte Haushaltslage in Zukunft
Der Finanzdezernent und Leiter der Kirchenverwaltung der EKHN, Heinz Thomas Striegler, rechnet mittelfristig durch zurückgehende Kirchensteuereinnahmen mit einer angespannten Haushaltslage. Er sprach sich deshalb für eine „generationengerechte Haushaltspolitik“ aus. Sie müsse aber auch aktuelle Belange berücksichtigen. „Natürlich wäre es für mich deutlich einfacher, eine Finanzdeckung alle zukünftigen Verpflichtungen für Pensionen und Beihilfen zu fordern und damit einen zusätzlichen Einsparungszwang für die aktuellen Haushalte zu verbinden“, sagte er. Es sei jedoch auch wichtig, einen „finanzpolitischen Spielraum“ zu erhalten, um etwa innovative Projekte zu fördern und den Herausforderungen für die EKHN in der Gegenwart gerecht zu werden.
Der EKHN-Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 steht hier zum Download bereit:
https://www.kirchenrecht-ekhn.de/synodalds/38213.pdf
Verwendung von Umstellungsrücklage auf Frühjahr vertagt
Mit Spannung war vor der Einbringung des Haushalts die Debatte über die Verwendung einer sogenannten Umstellungsrücklage in Höhe von 78 Millionen Euro erwartet worden. Sie war vor drei Jahren bei der Umstellung von der kameralen zum kaufmännischen Rechnungswesen strukturell bedingt entstanden. Mit Blick auf eine notwendige Prioritätendebatte verschob die Synode die Entscheidung darüber auf die kommende Frühjahrstagung im Mai 2019. Die Kirchenleitung hatte in einem Entwurf vorgeschlagen, die Hälfte in einen Zukunftsfonds zu überführen, der dabei helfen soll, bevorstehende Herausforderungen zu meistern. Die zweite Hälfte sollte in einen Beihilfefonds fließen. Er soll dazu dienen, künftig auftretende Gesundheitskosten zu mildern, die bei Kirchenbeamtinnen- und beamten sowie Pfarrerinnen und Pfarrern teilweise von der Kirche getragen werden.
(Frankfurt a.M./ekhn) - Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) setzt auf mehr Fachpersonal im Kampf gegen bröckelnde Kirchtürme. Insgesamt sind in den kommenden Jahren zehn zusätzliche Stellen im Baubereich vorgesehen, wie EKHN-Personaldezernent Jens Böhm am Mittwochabend (28. November) vor der in Frankfurt am Main tagenden Synode erläuterte. Mit dem Ausbau der Stellen reagiert die Gesamtkirche auf zahlreiche Problemanzeigen aus den Kirchengemeinden und Dekanaten. Viele Bauten aus den 1950er bis 1980er Jahren seien erheblich sanierungsbedürftig. Allein sechs Stellen, darunter mehrheitlich Posten für Architektinnen und Architekten, seien bereits im Personalplan für das kommende Jahr vorgesehen. Böhm hofft zugleich, dass mit den neuen Stellen auch bisher teure Honorarverträge teilweise eingespart werden können. Insgesamt trägt die EKHN für mehr als 4000 Bauwerke von der Kirche über das Pfarrhaus bis zur Kindertagesstätte Verantwortung.
Nachwuchs in Musik bundesweit fördern
Erheblichen Bedarf in der Nachwuchsförderung sieht Böhm zugleich bei Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern. Gerade in der evangelischen Kirche sei der Glaube auch „gesungener Glaube“, so der Personaldezernent in Anlehnung an den Reformator Martin Luther. Dass es bei den aktuell 128 hauptamtlichen Musikerinnen und Musikern in Hessen-Nassau vorerst noch kein Ruhestandsproblem gebe, wirke auf den ersten Blick entlastend. Die Lage an den kirchlichen Musikhochschulen sei dagegen alarmierend. Die Zahl der Studierenden der Kirchenmusik hat sich nach Worten Böhms innerhalb von zehn Jahren bundesweit von 42 auf 21 Absolventen halbiert. Dieser Herausforderung sei nur mit einem Aktionsplan über die Grenzen einzelner Landeskirchen hinweg zu begegnen.
Kindertagesstätten zu Ausbildungsstätten machen
Böhm blickte auch auf die Situation in den 600 Kindertagesstätten der EKHN und erläuterte, dass die Erzieherinnen und Erzieher nach wie vor die größte Berufsgruppe in der EKHN bildeten. Rund 6000 Mitarbeitende besetzten 3852 Vollzeitstellen. Der Fachkräftemangel sei zugleich spürbar, denn 217 Stellen seien zurzeit offen. Gerade in Ballungsräumen sei es nicht leicht, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Böhm schlug vor, dass sich alle Kindertagestätten künftig noch stärker als Ausbildungsstätten verstehen sollten. So könnten beispielsweise Praktikantinnen und Praktikanten oder Auszubildende langfristig besser gebunden werden.
Den demographischen Wandel gestalten
Grundsätzlich bleibe es eine Herausforderung, auf allen Ebenen Menschen für kirchliche Berufe zu gewinnen, sagte Böhm. So müsse die EKHN etwa ihre Aktion zur Nachwuchssuche für kirchliche Berufe „Mach doch, was Du glaubst“ weiter verstärken. Gerade im digitalen Zeitalter sei es wichtig, Menschen auch persönlich anzusprechen. „Flyer, Homepage und Facebook können das persönliche Gespräch unterstützen – sie ersetzen es nicht“, so Böhm. Statistisch würde ein Interessent fünf Mal auf einen Beruf angesprochen, bis er sich dafür ernsthaft interessiere. Böhm richtete deshalb die Bitte an die Synodalen: „Werden Sie zu Menschenfischern, die zu anderen sagen: ‚Mach doch, was du glaubst‘“.
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Hintergrundbilder:
Vögel im Winter: © Hilke Wiegers / fundus-medien.de
Winterweg: © Stephan Krebs / fundus-medien.de
Rote Winteräpfel: © Hans Genthe / fundus-medien.de
Fußspuren im Schnee: © Rolf Oeser / fundus-medien.de