19.05.2021
(NIDDA/ REGION/gho) - Am Sonntag, dem 13. Juni 2021, ist Kirchenvorstandswahl in den 1.059 Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Von den 1,48 Millionen Mitgliedern sind rund 1.3 Millionen am Wahltag älter als 14 Jahre und damit wahlberechtigt. „Allein in den 76 Kirchengemeinden des Evangelischen Dekanats Büdinger Land werden über 600 Ehrenamtliche in die Kirchenvorstände gewählt“, informiert Gert Holle, Referent für Öffentlichkeitsarbeit. Für die Gemeinden sei es wichtig, durch eine hohe Wahlbeteiligung ihrem neuen Kirchenvorstand den Rücken zu stärken. Dabei würden dieses Mal viele Gemeinden die Möglichkeiten von Briefwahl und auch vereinzelt Online-Wahl anbieten, so dass der eigentliche Wahltag für viele schon vor dem 13. Juni sein wird. Die Briefwahlunterlagen sind bereits in den evangelischen Haushalten angekommen, öffentlich ausgezählt werden die abgegebenen Stimmen freilich erst am Abend des 13. Juni. Die jeweiligen Wahlvorstände, der für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl sorgen, werden dann auch die amtlichen Endergebnisse verkünden.
Kirchenvorstandswahlen sind ein evangelisches Markenzeichen
Die EKHN werde von auf Zeit gewählten Synoden und Vorständen geleitet. Die Wahlen bildeten daher ein Kernstück der Kirche, die sich von der Gemeindebasis her aufbaut, erläutert Gert Holle. „Viele Menschen, die in den Kirchengemeinden ehrenamtlich arbeiten und sich um die Kinder-, Familien-, Jugend- und Erwachsenenarbeit bemühen, stellen sich der Wahl. Das Engagement von Kirchenvorständen reicht vom Mithelfen bei Gottesdiensten bis hin zu der Gestaltung von Ferienspielen, Jugendfreizeiten, Gemeindefesten und Kirchenkonzerten oder -lesungen.“ Verwaltungsarbeiten in den kirchlichen Gemeinden seien ein weiterer großer Teil der ehrenamtlichen Kirchenvorstandsarbeit. So bunt und vielfältig die Aufgaben für die Kirchenvorstände sind, so kommen auch die drei Logos für die aktuellen Wahlen daher: „evangelisch - ENGAGIERT“; „evangelisch - MITMACHEN“; „evangelisch – MEINE WAHL“. In vielen Gemeindebriefen, die die Kandidatinnen und Kandidaten vorstellten, waren sie bereits zu sehen und werden sicher auch so manches Wahllokal zieren. - Als oberstes Leitungsorgan vertrete der Kirchenvorstand die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wähle Pfarrerinnen und Pfarrer, trage Mitverantwortung für Seelsorge und Gottesdienstgestaltung. Gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei er für das Gemeindeleben verantwortlich, beschließe den Haushalt und verwalte das kirchliche Vermögen, beschreibt Holle die Aufgabenvielfalt. Dabei arbeiteten Kirchenvorsteher und -vorsteherinnen mit einem großen Maß an Engagement ehrenamtlich in den Gemeinden mit. Der Dienst für ihre Kirche gehöre für diese Menschen zu den Grundwerten christlicher Gemeinschaft. „Mit ihrem Sachverstand und ihrer Einsatzfreude tragen die Ehrenamtlichen dazu bei, dass Kirche lebendig bleibt und offen ist für die Menschen in ihrer Umgebung.“
Die Kirchenvorstände werden jeweils für einen Zeitraum von sechs Jahren gewählt. Die neue Wahlperiode beginnt am Mittwoch, dem 1. September 2021. Eingeführt werden die Ehrenamtlichen dann am 5. beziehungsweise 12. September in einem feierlichen Gottesdienst – unter Vorbehalt der dann geltenden Corona-Regelungen. „Bei den Kirchenvorstandswahlen gilt es auf jeden Fall ‚aufzukreuzen‘ und auf dem Wahlschein diejenigen ‚anzukreuzen‘“, die man wählen will“, sagt Holle. „Die Freiheit der Wahl ist ein evangelisches Plus und eine große Chance, den eigenen Glauben auszudrücken.“
Zahlen und Fakten zur Kirchenvorstandswahl
• Insgesamt sind nach aktuellen Zahlen in den 1.059 Kirchengemeinden der EKHN über 1,2 Millionen Evangelische ab 14 Jahren zur Wahl aufgerufen. 129 Kirchengemeinden mit über 220.000 Wahlberechtigten bieten erstmals eine Online-Wahl an. Die dafür notwendige Online-Registrierung ist noch bis 7. Juni möglich. Für die reine Briefwahl haben sich angesichts der Corona-Pandemie in diesem Jahr 642 Kirchengemeinden mit über 700.000 Wahlberechtigten entschieden. 288 Kirchengemeinden führen eine Wahl in klassischen Wahllokalen unter besonderen Hygienestandards durch, für die knapp 340.000 Menschen wahlberechtigt sind.
• Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der jeweiligen Kirchengemeinde und geistlich und rechtlich für das Gemeindeleben verantwortlich. Kirchenvorstandswahlen gelten als evangelisches Markenzeichen und als ein Kernstück der Ordnung der Kirche, die von Vorständen und Synoden geleitet wird.
• Wahlberechtigt für die Kirchenvorstandswahlen sind alle Evangelischen ab 14 Jahren, gewählt werden können evangelische Gemeindemitglieder ab 18 Jahren und – in manchen Gemeinden – Jugendmitglieder. Die Kirchenvorstandswahlen finden alle sechs Jahre statt. Für die Wahlen wird mit dem Slogan „Evangelisch. Meine Wahl!" und dem Hashtag #Meinewahl2021 geworben. www.meinewahl.de
• Die Kirchenvorstände haben je nach Gemeindegröße zwischen 4 und 21 Mitglieder. Im Jahr 2015 wurden 9.838 Mitglieder in Vorstände gewählt, davon waren 58,8 Prozent Frauen. Die Wahlbeteiligung betrug – bezogen auf alle beteiligten Gemeinden – durchschnittlich 18,5 Prozent.
• Die EKHN baut sich „von der Basis her", von den Gemeinden auf. Nach dem Amtsantritt wählen die neuen Kirchenvorstände jeweils Delegierte in die Dekanatssynoden der jeweiligen Regionen, die wiederum die Mitglieder der Kirchensynode bestimmen, des obersten Gremiums der EKHN.
• Für die Durchführung der Kirchenvorstandswahlen sind die Kirchengemeinden selbst verantwortlich. Sie konnten auch über die Einteilung der Wahlbezirke entscheiden und das Wahlverfahren im Einzelnen festlegen. So gibt es – unterschiedlich in einzelnen Gemeinden – neben der Möglichkeit im Wahllokal bzw. per Briefwahl zu wählen, auch die Online-Wahl und die „Allgemeine Briefwahl" für alle. Bei dieser Wahlform erhalten alle Wahlberechtigten die Unterlagen zur Briefwahl automatisch zugestellt.
• Zu „Jugendmitgliedern im Kirchenvorstand" können junge Gemeindemitglieder ab 14 Jahren gewählt werden. Damit macht es die EKHN zum zweiten Mal möglich, dass Jugendliche mit Rede- und Antragsrecht aktiv am Entscheidungsprozess der Leitung der Gemeinde mitwirken können. Erstmals gab es bei der vorhergehenden Wahl im Jahr 2015 sogenannte „Jugenddelegierte".
• Nach den Wahlen am 13. Juni 2021 wird die neue Wahlperiode für die Kirchengemeinden am Mittwoch, 1. September 2021, beginnen. Beginn der neuen Wahlperiode der Dekanatssynoden ist der 1. Januar 2022. Die neue, 13. Kirchensynode der EKHN konstituiert sich dann am 19. Mai 2022.