(NIDDA/kb) - Ab 1. Juli tritt das neue Unterhaltsvorschussgesetz für Alleinerziehende in Kraft. Das Wetterauer Netzwerk für Alleinerziehende begrüßt die neue Regelung und rät Alleinerziehenden, die keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, umgehend einen Antrag zu stellen. Bisher gab es den Vorschuss nur für Kinder unter 12 Jahren und auch nur für längstens 6 Jahre. Ab Juli bekommen Alleinerziehende für Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren 268 Euro im Monat, und er wird insgesamt ohne zeitliche Begrenzung gewährt – im ‚Falle eines Falles‘ also bis zu 18 Jahren.
Für Kinder bis 5 Jahre beträgt der Vorschuss weiterhin 150 Euro, für Kinder von 6 bis 11 Jahren 201 Euro monatlich. Kornelia Brückmann ist in der Alleinerziehendenberatung beim Evangelischen Dekanat Büdinger Land tätig und engagiertes Mitglied im Wetterauer Netzwerk für Alleinerziehende: „Obwohl die Neuerung schon mehrfach durch die Presse ging, möchten wir die Gelegenheit nutzen und Alleinerziehende an dieser Stelle konkret über die Antragstellung und Beratungsmöglichkeiten informieren.“
„Wie bei anderen staatlichen Leistungen gilt auch hier, dass grundsätzlich ab dem Monat in dem der Antrag gestellt wird, auch Unterhaltsvorschuss gezahlt wird,“ so Brückmann weiter. Der Antrag kann jedoch zumindest 1 Monat rückwirkend gestellt werden, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller belegen kann, dass er/sie sich bereits um den Unterhalt bemüht hat. Entweder durch den Gang zum Anwalt oder auch über ein einfaches Schreiben an den unterhaltspflichtigen Elternteil. Das Schreiben sollte per Einschreiben mit Rückschein versendet werden, damit auch die Zustellung gesichert ist und belegt werden kann. Alleinerziehende, die zukünftig den Unterhaltsvorschuss beantragen können, sollten daher umgehend einen Antrag stellen. Laut Auskunft des Jugendamtes können Anträge ab jetzt gestellt werden. Das Amt wird auch weiterhin die Anträge verwenden, die schon jetzt im Internet heruntergeladen werden können unter
www.wetteraukreis.de/►Service ►Kinder, Jugend, Familie und Frauen ►Unterhaltsvorschuss.“
Für Kinder ab 12 Jahren kann Unterhaltsvorschuss nur beantragt werden, wenn sie nicht Leistungen vom Jobcenter (Alg II) erhalten oder wenn der alleinerziehende Elternteil, der Alg II bekommt, mindestens 600 Euro brutto verdient.
Für viele Alleinerziehende bedeutet das neue Gesetz eine erhebliche Erleichterung. Wenn eine alleinerziehende Mutter beispielsweise in Teilzeit arbeitet und nicht ausreichend verdient, konnte sie bisher Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) als sogenannte Aufstockung beantragen. Wenn Sie Kinder zwischen 12 und 18 Jahren hat, kann sie nun stattdessen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Mit dem neuen Unterhaltsvorschuss dürften in Zukunft viele Alleinerziehende auch ohne Hartz IV auskommen Immerhin sind 35 Prozent der Alleinerziehenden, die Hartz IV beziehen, so genannte Aufstockerinnen.
Aber auch bei Alleinerziehenden, die in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten und bei denen das Einkommen gerade so ausreicht, um nicht eine Aufstockung beantragen zu müssen, wird der emotionale und finanzielle Druck gemindert. Gerade wenn die Kinder älter werden und z.B. teure Klassenfahrten oder ähnliches anstehen.
Die ausgefüllten Anträge werden an die Fachstelle Unterhalt und Vormundschaft in der Berliner Straße 31 in 63654 Büdingen gesendet.
Fragen zum neuen Gesetz beantwortet die Fachstelle unter der Tel. 06042/ 989 3221 oder per Mail an Unterhaltsvorschuss@wetteraukreis.de. Alleinerziehende können sich aber auch gerne an die Beratungsstellen und Mütterzentren wenden, die im Wetterauer Netzwerk für Alleinerziehende vertreten sind. Diese sind:
Caritasverband Giessen e.V. in Friedberg
Tel. 06031/5834
Pro familia Friedberg, Tel. 06031/2336
Mütter- und Familienzentrum in Bad Nauheim, Tel. 06032/31233
Diakonisches Werk Wetterau in Nidda Tel. 06043 9640-0
Evangelisches Dekanat Büdinger Land, Tel.: 0 60 43/96 40 222
Fachdienst Frauen und Chancengleichheit des Wetteraukreises, Tel. 06031/83 5301
Evangelisches Dekanat Büdinger Land | Bahnhofstraße 26 | 63667 Nidda
E-Mail: Verwaltung
Telefon: 06043-8026-0
Fax: 06043-8026-26
Hintergrundbilder:
Vögel im Winter: © Hilke Wiegers / fundus-medien.de
Winterweg: © Stephan Krebs / fundus-medien.de
Rote Winteräpfel: © Hans Genthe / fundus-medien.de
Fußspuren im Schnee: © Rolf Oeser / fundus-medien.de