Evangelisches Dekanat Büdinger Land

Auf dem Weg in Nachbarschaftsräume

Die Evangelische Arbeitsstelle midi  ( https://www.mi-di.de/ )  hat mit WIR & HIER eine Toolbox für Sozialraumorientierung entwickelt, die Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen Anregungen, Inspirationen und Hilfestellungen für die Arbeit im Sozialraum bietet. Die interaktive Toolbox will haupt- und ehrenamtlich Engagierten Lust machen, ihr Dorf, ihren Stadtteil oder ihr Quartier neu zu entdecken und mit anderen lokalen Akteuren zu kooperieren. Kurze, intuitive Tools erleichtern den spielerischen Einstieg in Motivationsklärungen, Methoden und die konkrete Umsetzung. Gestaltet wurde die WIR & HIER Toolbox von midi gemeinsam mit der Berliner Kreativagentur Social Social.

Seit dem 10. Januar 2023 steht die WIR & HIER Toolbox allen Interessierten unter www.wirundhier-toolbox.de kostenlos zur Verfügung.

WIR & HIER Toolbox (mi-di.de)https://www.mi-di.de/wir-hier?fbclid=IwAR2c1oT3popi594Avp03yPwfAPyzJqpqdKa97AyRRcHM_bUBIvWKflf7hdI


Ein Mehr an Gemeinschaft in der Gemeinde

Für Gemeindebriefredaktionen

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Der Reformprozess ekhn2030 sieht die Kooperation von Kirchengemeinden in sogenannten Nachbarschaftsräumen ab spätestens 31.12.2023 vor. Damit soll eine Kirchenentwicklung gefördert werden, die sowohl die mitgliederorientierte Gestaltung kirchlichen Lebens als auch die gemeinwesenorientierte Mitwirkung der Kirchengemeinden im sozialen Nahraum ermöglichen. Kirchliches Leben soll im Rahmen der sich verändernden Ressourcenbedingungen weiterhin aktiv, kreativ, nachhaltig und vor allem gemeinsam gestaltet werden. Die je am Gemeinwesen, an den Mitgliedern und Akteuren im sozialen Nahraum orientierte Ausrichtung kirchlichen Handelns soll die Vielfalt kirchlicher Formen und dabei die Nähe zu den Menschen gleichermaßen ermöglichen. Deshalb sollen die Dekanate und Nachbarschaften mehr Verantwortung erhalten sowie das kirchliche Leben vor Ort mit ihren Ideen vernetzt gestalten. Angesichts der rückläufigen Kirchenmitgliederzahlen und der damit einhergehenden Minderung der finanziellen Möglichkeiten sowie dem Rückgang des Pfarrpersonals um gut ein Drittel war und ist eine Neustrukturierung unumgänglich. Eine zentrale Rolle im Prozess der Regionalentwicklung nehmen die Dekanate ein. Die Dekanatssynoden werden, vorbereitet vom Dekanatssynodalvorstand, entscheiden über

 

• den Regionalplan der gebildeten Nachbarschaftsräume,

• den Gebäudestruktur- und -entwicklungsplan (GBEP) und

• das Stellenbudget der Dekanate und die Verteilung der Stellen im Pfarrdienst, im gemeindepädagogischen sowie im kirchenmusikalischen Dienst auf die Nachbarschaftsräume. 

Derzeit befinden sich Im Evangelischen Dekanat Büdinger Land die 76 Kirchengemeinden auf Partnersuche zur Bildung von Nachbarschaftsräumen. Begleitet werden sie dabei von einer 9-köpfigen Steuerungsgruppe, die vom Synodalvorstand des Dekanats im August dieses Jahres eingerichtet wurde. Nach Vorstellung der Steuerungsgruppe ist von 6000 bis 10000 Gemeinde­gliedern als Orientierungsgröße für Nachbarschaftsräume auszugehen. 

Basis für die Gespräche der Kirchenvorstände ist die im Zusammenhang der letzten Pfarrstellenbemessung vorgenommene Einteilung des Dekanats in 7 Regionen. Insgesamt sieht die neue Regelung vor, dass die Verwaltungsarbeit zusammengelegt wird und die Nutzung von Gebäuden kostengünstiger sein soll. Einige Gemeinden werden Einschnitte erfahren, die vielleicht schmerzhaft sind, wie z.B. die eine oder andere Trennung von Gebäuden oder aber, dass die Pfarrperson nicht mehr direkt am Ort wohnen wird und somit auch nicht unbedingt jederzeit erreichbar sein wird. Es bieten sich aber auch Chancen, neue Prioritäten zu setzen.

Nachbarschaftsräume bieten die Möglichkeit auf ein Mehr an „Gemeinschaft in der Gemeinde“ und ein Zusammenrücken. Sichtbar könnte dies in gemeinsamen Gottesdiensten, Festen und Angeboten werden. Gefordert sind dabei nicht nur die Kirchenvorstände und die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Jeder bekennende Christ möge sich angesprochen fühlen, sei es in der Hilfe in der Nachbarschaft, in der tätigen Nächstenliebe oder indem man den Mitmenschen einfach zuhört und da ist, für jemanden, der Zuwendung braucht. Aufeinander zugehen, gegenseitig voneinander und miteinander zu lernen und sich unterstützen – das könnte der Weg sein, um Gleichgültigkeit oder Resignation etwas entgegen zu setzen.

 

Konkret sehen die Paragraphen des von der Landessynode am 12. März 2022 beschlossenen Regionalgesetzes vor:

  • Zuordnung von Stellen (Pfarrdienst, Gemeindepädagogischer und Kirchenmusika­lischer Dienst) zu einem Nachbarschaftsraum: Verkündigungsteams von mindes­tens 3 Stellen.
    • Die genaue Umsetzung wird in einem Kirchengesetz zur Stellenbe­messung im Verkündigungsdienst geregelt werden.
  • Gemeinsame Gebäudekonzepte als Grundlage zum Erstellen eines Gebäude­bedarfs- und                      –entwicklungsplans auf Dekanatsebene.
  • Gemeinsame Gemeindebüros.
  •  Die Dekanate bilden Nachbarschaftsräume bis 31.12.2023 und erstellen im Beneh­men mit den Gemeinden einen Regionalplan, in dem jede Kirchengemeinde einem Nachbarschaftsraum zugeordnet ist.

 

    • Dieser wird von der Dekanatssynode beschlos­sen und der Kirchenverwaltung angezeigt.               
  • Kirchengemeinden eines Nachbarschaftsraums finden bis 31.12.2026 eine Koopera­tionsform (Kirchengemeinde, Gesamtkirchengemeinde oder Arbeitsgemeinschaft mit gemeinsamem Entscheidungsorgan).

 

Weitere Informationen unter: https://www.dekanat-buedinger-land.de/ekhn2030/

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Empfehlung:

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EKHN2030 - Umsetzung der Vorgabe, Nachbarschaftsräume zu bilden
Kirchliches Leben soll im Rahmen der neuen Ressourcenbedingungen weiterhin aktiv, kreativ, nachhaltig und vor allem gemeinsam gestaltet werden. Hierfür ist es wichtig miteinander nicht nur über verwaltungstechnische Fragen ins Gespräch zu kommen. Diese sind zwar notwendig, doch entscheidend wird es sein, ob es gelingt, sich über inhaltliche Ausrichtungen zu verständigen. Hierzu finden Sie in dieser Zusammenstellung Fragenblöcke, die Sie bitte als Anregung für Gespräche verstehen wollen. "Wann ist ein Nachbarschaftsraum arbeitsfähig oder noch arbeitsfähig? Ist dies von der Größe abhängig?" "Welche Auswirkungen hat der Rückgang von Gebäudeflächen im Nachbarschaftsraum auf die kirchliche Alltagsarbeit? Was sind die Erwartungen und Träume im Hinblick auf die künftigen Kooperationen? - Die Arbeitshilfe bietet kleine Dossiers zu den sieben Regionen, die als Ausgangsposition für die Gespräche dienen.
Der Auftrag bleibt 3.pdf
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* Alle Bilder auf dieser Seite - sofern nicht anders angegeben - von Gert Holle

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Rückblick und Ergebnisse

Tagung am 8.10.2022 der KV-Vorsitzenden, deren Stellvertreter*innen, des DSV und der Steuerungsgruppe

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Einteilung in Regionen im Zuge der Pfarrstellenbemessung 2019
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Gemeindegliederzahlen Oktober 2022
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Blick auf die Etappen

Was muss bis wann im Dekanat Büdinger Land passieren?

Grafik: Rita Stoll
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Präsentation Nachbarschaftsräume - Einst
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Blick auf die erarbeiteten Ergebnisse vom 8.10.2022

Ausgehend von den Regionen, die im Zuge der Pfarrstellenbemessung 2019 von der Dekanatssynode beschlossen wurden, diskutierten die Vertreterinnen und Vertreter, wie sich mögliche Nachbarschaftsräume zusammensetzen könnten, was dabei zu beachten ist und wie die nächsten Schritte sein könnten. 

 

Gesamtschau der Ergebnisse aus den Regionen

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Ergebnisse aus den Regionen

Region Altenstadt --> auf dem Weg zum Nachbarschaftsraum Altenstadt?

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Region Büdingen --> auf dem Weg zum Nachbarschaftsraum Büdingen?

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Region Gedern / Kefenrod --> auf dem Weg zum Nachbarschaftsraum Gedern / Kefenrod?

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Region Nidda --> auf dem Weg zum Nachbarschaftsraum Nidda?

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Region Ortenberg / Glauburg --> auf dem Weg zum Nachbarschaftsraum Ortenberg / Glauburg?

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Region Ranstadt / Echzell --> auf dem Weg zum Nachbarschaftsraum Ranstadt / Echzell?

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Region Schotten / Ulrichstein --> auf dem Weg zum Nachbarschaftsraum Schotten / Ulrichstein?

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