Das Evangelische Dekanat Büdinger Land und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden sich gegen jede Form von physischer, psychischer und seelischer Gewalt. Wir orientieren uns dabei an dem Kirchengesetz zur „Prävention, Intervention und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt“.
HINWEIS: Diese Seite benennt sexualisierte Gewalt und andere Gewaltformen als das, was sie sind – Unrecht. Dies kann belastend und retraumatisierend wirken.
Bitte achten Sie auf sich.
Das Thema Kindeswohl bzw. Kinderschutz war in den letzten Jahren Gegenstand zahlreicher Debatten. Grund dafür waren verschiedene Fälle des Missbrauchs von Kindern bzw. Jugendlichen in kirchlichen, staatlichen und freien Einrichtungen. Das Phänomen war nicht neu, aber es trat ein erschreckend großes Ausmaß an Fällen zu Tage, die nicht angemessen aufgearbeitet wurden. Es wurde deutlich, dass Kinder eines besseren Schutzes gegenüber körperlicher, sexualisierter oder seelischer Gewalt bedürfen. In allen Handlungsfeldern der Kirche und in den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern nehmen Kinder und Jugendliche in Kirchengemeinden, Dekanaten und der Gesamtkirche selbstverständlich am kirchlichen Leben teil und werden als eigenständige Persönlichkeiten ernst genommen. Sie lernen ihre Grenzen kennen und selbstbewusst zu artikulieren. Dies ist theologisches Selbstverständnis evangelischer Arbeit mit, von und für Kinder und Jugendliche, zugleich auch fachlicher Standard insgesamt und entspricht dem gesetzlichen Auftrag. Die körperliche und seelische Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen ist eine Selbstverständlichkeit. Ihr Wohl steht an erster Stelle und ist nicht verhandelbar.
Um die Lücken im Kinderschutz zu schließen, wurden daraufhin vielfältige Anstrengungen unternommen. Der deutsche Bundestag verabschiedete nach einem breit angelegten fachlichen Diskurs das Bundeskinderschutzgesetz (BKSchG), das zum 01. Januar 2012 in Kraft trat. Prävention und Intervention sollen hierdurch gestärkt werden. Auch die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und ihr Jugendverband, die Evangelische Jugend in Hessen und Nassau, haben konsequente Maßnahmen ergriffen um den Kinderschutz voran zu bringen.
Am 1. Januar 2021 ist das Gewaltpräventionsgesetz der EKHN in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die bisher gültige Kinderschutzverordnung außer Kraft getreten.
Mit den öffentlichen Träger, den Jugendämtern der Landkreise, werden seitens des Dekanats und der Kirchengemeinden gemäß (§§ 8a, 72a SGB VIII) Vereinbarungen mit dem Ziel des bestmöglichen Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt geschlossen. Im Dekanat Büdinger Land betrifft dies die Jugendämter des Vogelsberg-, des Wetterau- und des Main-Kinzig-Kreises.
Der Synodalvorstand hat die Dekanatsjugendreferent*innen für den Kinderschutz beauftragt. Diese koordinieren Maßnahmen zum Thema bieten Schulungen an und sind Ansprechpartner*innen für Fragen zum Thema. Dabei handelt es sich immer um mindestens eine Frau und einen Mann.
Die Kirchenvorstände der Gemeinden, die sich diesem Konzept anschließen bzw. schon angeschlossen haben, benennen einen*eine Ansprechpartner*in für Kinderschutz für die eigene Gemeinde.
Präventions- und Schutzkonzept
2022
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Präsentation Infoabende Kinderschutz (Powerpoint)
Präsentation Infoabende Kinderschutz (pdf)
Liste_Bestandsaufnhame_Ehrenamtliche_KGM_DRUCK
Liste_Bestandsaufnhame_Ehrenamtliche_KGM_DIGITAL
Anlage 2 – Einschätzung Gefährdungspotential
Anlage 3 – Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
Anlage 4 – Dokumentationsvorlage Führungszeugnis
Anlage 5 – Gesprächsprotokoll Mitteilungsfall
Anlage 6 – Krisen-und Interventionsplan
Anlage 7 – IseF_Liste_Stand_6_2_2015 VB Kreis