Evangelisch.de: Ihr wollt wissen, wie ihr qualitativ hochwertige Inhalte für Facebook, Instagram, Twitter und Co. erstellt und gleichzeitig christliche Botschaften damit transportiert? Die neue Social Media Academy erklärt es euch in kostenlosen Online-Kursen. Mehr dazu:
https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=10160719948450815&id=70240575814
und
Anleitung und entsprechende Hinweise, um Andachten, Gottesdienste, Predigten und Gebete selbst über die sozialen Netzwerke live zu streamen.
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Kirche zuhause
Von Peter Bernecker - 18.03.2020
Sonntags bleibt die Kirchentür geschlossen – wegen der Corona-Pandemie. Aber viele Menschen würden dennoch gerne einen Gottesdienst erleben, von zuhause aus und am liebsten aus der eigenen Gemeinde. Internet-Plattformen wie Facebook, Instagram (IGTV) und Youtube machen’s möglich. Hier ein paar Tipps.
Jedes Projekt bedarf einiger Vorüberlegungen, die sollten Sie auch beim Thema Streaming (Live-Übertragung via Internet) anstellen.
1.) Was ist mein Thema? Ein Gottesdienst mit der klassischen Liturgie? Oder wähle ich ein anderes Format?
Für das ZDF ist die klassische Liturgie noch tauglich, im Netz erwarten die Teilnehmer aber kurzweilige Passagen und idealerweise auch Interaktion. Wollen Sie sich darauf einlassen?
Wenn ja, lesen Sie Punkt 2.)
2.) Welche Plattform ist für mich die richtige?
Facebook ist weit verbreitet. Bei Instagram heißt der Dienst IGTV. Hier sind Videos im Hochformat besonders beliebt. Auch Youtube bietet einen Livestream. Alle drei der genannten Anbieter bieten
den Livestream quasi per Mausklick an. Nutzen Sie die Plattform, auf der die jetzt schon besonders gut vernetzt sind. Sie sind gerne vernetzt und scheuen nicht die Kommunikation mit Ihren
Usern?
Lesen Sie weiter unter Punkt 3.)
3.) Welche Technik brauche ich?
Als Minimum eine gute Internetverbindung und ein gutes Smartphone mit Stativ und Ansteckmikrofon. Mehr Technik ist wünschenswert, aber nur wenn Sie bereit sind, ein technikbegeistertes Team
zusammenzustellen.
Sie sind begeistert und kennen Menschen, die Ihnen bei der Technik helfen? Wenn ja, dann sind Sie kurz davor, nun endlich starten zu können.
Lesen schnell nochmal, was unter dem nächsten Punkten steht.
4.) Welche Rechte muss ich beachten?
Wenn Sie keine Menschen filmen, dann brauchen Sie auch keine Einverständniserklärungen. Ansonsten lassen Sie sich von den Gefilmten vorab eine schriftliche Einverständniserklärung geben,
dass sie die Personen per Video im Internet zeigen dürfen.
Wenn Sie keine Kunstwerke abbilden, dann sind Sie auch diesbezüglich schon einen Schritt weiter. (Auch Kirchenfenster sind Kunstwerke, besser, sie zeigen sie nur unscharf im Hintergrund. Keine
Detailaufnahmen).
Wenn Sie Musik verwenden, dann müssen Sie die GEMA-Regelungen beachten. Das ist ein bisschen verzwickt (siehe Anmerkungen am Ende dieses Textes).
Bereit? Dann legen Sie los.
Eine ausführliche (!) Anleitung finden Sie unter: https://kirchedigital.blog/2020/03/11/gottesdienste-und-veranstaltungen-live-streamen/
Sie haben Bedenken, dass Sie das allein nicht stemmen können? Schauen Sie mal unter dem nächsten Punkt:
5.) Welche Kooperationen bieten sich an?
Nicht jede Gemeinde muss jede Woche einen eigenen Gottesdienst streamen. Verabreden Sie sich mit anderen benachbarten Gemeinden zu gemeinsamen Projekten. Geteilte Arbeit ist weniger Arbeit.
Unterstützung bietet auch sublan.tv. Mit einer speziellen Software können interaktive Gottesdienste veranstaltet werden.
Bewerben Sie Ihren Stream: Auf Ihrer Website, auf Plakaten im Schaukasten, via Anzeigen in der regionalen Presse. Ohne Zuschauer*innen lohnt sich der Aufwand nicht.
GEMA
Musikauffführungen in Gottesdiensten sind per Pauschalvertrag zwischen EKD und GEMA geregelt. Die Wiedergabe von Musik über Radio oder mittels Tonträger (z.B. CD) ist grundsätzlich nicht Bestandteil der Pauschalverträge mit der GEMA oder der VG Musikedition. Entsprechende Nutzungen müssen demnach gesondert bei der GEMA abgerechnet werden.
Wenn Sie über Facebook oder Instagram (IGTV) live senden, dann sind GEMA-Abgaben kein Problem. Der Facebook-Konzern übernimmt die GEMA-Gebühren pauschal.
Die EKD weist aktuell auf ein Problem hin, wenn Videos auf Youtube gespeichert werden:
"Die Empfehlung ist, wenn Gottesdienste ins Internet gestellt werden, diese nur für einen begrenzten Zeitraum abrufbar zu gestalten. Ob und wie dies gestaltet werden kann, ist eine technische
Frage, die wir bitten im Auge zu behalten. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir, auf live-Übertragungen zuzugehen. Den Wunsch, Gottesdienste nicht als Live-Erlebnis wahrzunehmen,
sondern zu einem späteren Zeitpunkt abzurufen oder zum Download bereitzustellen, können wir nachvollziehen, wir bitten aber darum, dann bei der Verwendung urheberrechtlich relevanter Werke
zurückhaltend zu sein, da wir hierzu keine aktuelle Äußerung der GEMA haben. Wir würden uns ggf. wieder bei Ihnen melden, wenn sich weitere Punkte geklärt haben."
Quelle: https://www.ekd.de/informationen-zur-gema-bei-youtube-54143.htm
Das 33-seitige Heft enthält Information zu:
· Hintergrund und allgemeine Informationen zum Datenschutz
· Regelungen aus der kirchlichen Verwaltung übernehmen
· Datenschutz im Gemeindebrief
· Urheberrecht
· Mailings – speziell Fundraisingmailings
· Webseiten / Internet
· Newsletter und Mailings
· Social Media
· Cloud-Computing
· Streaming von Andachten oder Gottesdiensten
und weitere Tipps. Die Handreichung wird herausgegeben von der Öffentlichkeitsarbeit der EKHN und vom Evangelischen Medienhaus, Frankfurt.
Das neue EKD Datenschutzgesetz selbst:
www.kirchenrecht-ekd.de/document/39740
Mustervorlagen, die bereits an das neue Datenschutzgesetz angepasst wurden u.a. für Auftragsdatenverarbeitung und Mitarbeiterverpflichtung:
datenschutz.ekd.de/2018/04/25/muster-ans-neue-ekd-datenschutzgesetz-angepasst/
Handreichungen u.a. zu Erstellung eines Datenschutz-Konzepts, Verschlüsselung von Protokollen oder Nutzung von Clouds:
datenschutz.ekd.de/portfolio_category/handreichung/
Hinweis:
Die Aufgaben der Datenschutzaufsicht der EKHN werden durch den Beauftragten für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (BfD EKD) wahrgenommen. Als Ansprechpartner für Datenschutzanfragen aus dem Bereich der EKHN ist das Team der Außenstelle Dortmund des BfD EKD zuständig. Wenn Sie der Ansicht sind, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch Stellen der EKHN in Ihren Rechten verletzt worden zu sein, wenden Sie sich bitte an:
Der Beauftragte für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland
Außenstelle Dortmund
Friedhof 4
44135 Dortmund
Telefon: 0231/533827-0
Fax: 0231/533827-20
Mustertexte für Gemeindebriefredaktionen und Anbieter von Websites
Mit der Digitalen Nachbarschaft von Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) startete im Oktober 2015 eine bundesweite Initiative für Multiplikatoren („Scouts“), die ehrenamtliche Organisationen und freiwillig engagierte Bürger in Deutschland im sicheren Umgang mit dem Internet schulen. In kostenfreien Webinaren und Selbstlernkursen sowie mit Handbüchern, Tutorials und Grundlagentexten werden den Scouts die wichtigsten Inhalte zur sicheren Nutzung des Internets vermittelt, die sie dann an andere weitergeben.
Auf dem Lehrplan stehen relevante Themen für den Vereins- und Lebensalltag von Anwendern und ehrenamtlichen Amtsinhabern: Vom erfolgreichen Auftritt in sozialen Medien über sichere digitale Mitgliederverwaltung bis hin zu Crowdfunding, verschlüsselter Kommunikation und sicherem Einkaufen und Bezahlen im Internet. Scouts profitieren von einem Zertifikat.
Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und unterstützt von Google Deutschland sowie der Deutschen Telekom AG.
Das Vorhaben reagiert auch auf die wachsende Digitalisierung in ehrenamtlichen Organisationen, denen meist nur rudimentäre Kompetenzen und Maßnahmen in IT-Sicherheit und Datenschutz gegenüberstehen.
URL: https://www.digitale-nachbarschaft.de/
Termine & Webinar-Anmeldung: https://www.digitale-nachbarschaft.de/termine
Selbstlernkurse: https://www.digitale-nachbarschaft.de/kurse
DiNa Projektvideo
https://www.digitale-nachbarschaft.de/node/323
#DiNaMobil Tourvideo
https://www.youtube.com/watch?v=nmpa7rO8Jtk&list=PLGC_hW2roCwmJDfSeDUEzxryFaa8sROpm&index=2
Der Weg zum Scout:
In Webinaren von etwa einer Stunde oder Selbstlernkursen von etwa einer halben Stunde erfahren Sie als Scout zu jedem Thema das wichtigste Wissen rund um Anwendung & Sicherheit zum ausgewählten Internet-Thema und werden so selbst zur Expertin oder zum Experten für digitale Sicherheit.
Ablauf:
1. Die Webinare / die Selbstlernkurse Teil 1 und 2 zum Fachthema Ihrer Wahl besuchen und Abschlusstest bestehen
2. Das Webinar / den Selbstlernkurs „Pädagogik & Didaktik" besuchen und Abschlusstest bestehen
Nun ist die Ausbildung bereits abgeschlossen und Sie können zu dem Fachthema Ihrer Wahl, zu dem sie beide Teile bestanden haben, Schulungen geben.
5 gute Gründe Scout zu werden:
Zu DsiN
Deutschland sicher im Netz e.V. ist zentraler Ansprechpartner für Verbraucher und Unternehmen zu Fragen der IT-Sicherheit. Der Verein stärkt das Vertrauen in digitale Dienste und Technologien durch Aufklärungsarbeit, die Menschen wirklich erreicht. Im Verbund mit Unternehmen, Verbänden und gemeinnützigen Organisationen entwickelt DsiN Maßnahmen, die das Sicherheitsbewusstsein im Umgang mit der digitalen Welt erhöhen – für einen messbaren Beitrag zur digitalen Souveränität im Netz.
Dabei steht DsiN für produktneutrale und herstellerunabhängige Aufklärungsangebote in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft und der technischen Expertise in Unternehmen.
In diesem Leporello sind Anregungen zusammengefasst, die Ihnen dabei helfen sollen, die Auseinandersetzung mit Ihren Kollegen und / oder Bewohnern, Patienten oder Klienten zu suchen und im Gespräch zu bleiben.
Im Gemeindebrief werden häufig personenbezogene Daten wie zum Beispiel Adressen und Telefonnummern veröffentlicht. Diese Angaben unterliegen dem Schutz des EKD-Datenschutzgesetzes. Eine Broschüre informiert darüber, welche Daten im Gemeindebrief veröffentlicht werden dürfen und was insbesondere bei einer Veröffentlichung im Internet zu beachten ist.
In dieser Handreichung wird ein Überblick über praktische Fallgestaltung auf der Grundlage des Datenschutzgesetzes der EKD gegeben.