Die gute Nachricht vorweg: „Eine Triage kommt zum Glück selten vor“, beginnt der Mediziner Reinhold Merbs seinen Vortrag im Margaretha-Pistorius-Haus des Evangelischen Dekanats Büdinger Land. Der Leiter des Fachdienstes Gesundheit und Bevölkerungsschutz im Wetteraukreis eröffnet damit die erste Veranstaltung der Reihe „Talk am Turm“ im Jahr 2026. Sein Thema: „Wer wird zuerst gerettet? “, wenn bei Katastrophen, Kriegen oder – wie vor wenigen Jahren – während einer Pandemie die Ressourcen nicht ausreichen, um alle Verletzten oder Kranken zu versorgen. Seit 40 Jahren arbeite er im Rettungsdienst, berichtet Merbs, und sei – glücklicherweise – noch nie mit einer Triage konfrontiert worden.
„Spätestens seit Corona berührt dieses Thema uns alle“, sagt Dekanin Birgit Hamrich zur Begrüßung. Die voll besetzten Stuhlreihen im Johannitersaal bestätigen ihre Worte. Auch Hans Hamrich, einer der Organisatoren von „Talk am Turm“ und Moderator des Abends, greift die Pandemie auf. Die Bilder von gestapelten Särgen in New York und dem italienischen Bergamo seien unvergessen und hätten gezeigt, „wie schnell ein Gesundheitssystem an seine Grenzen kommen kann“, sagt er.
Reinhold Merbs, Internist, Notfallmediziner und Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes im Wetteraukreis, beginnt mit einem historischen Rückblick. Die Triage stammt aus der Militärmedizin des 18. und 19. Jahrhunderts, besonders aus den napoleonischen Kriegen. Der französische Militärarzt Dominique Jean Larrey führte das Prinzip ein, Verwundete nach Dringlichkeit und Behandelbarkeit zu versorgen – unabhängig von Rang oder Herkunft. Ziel war, mit knappen Ressourcen möglichst viele Soldaten zu retten oder wieder einsatzfähig zu machen.
Im 20. Jahrhundert entwickelte sich die Triage weiter: Sie wurde im Ersten und Zweiten Weltkrieg ein fester Bestandteil der Notfallversorgung und fand später Anwendung im Katastrophenschutz, bei Massenunfällen, Naturkatastrophen und in der zivilen Notfallmedizin.
Merbs zeigt ein Foto vom 12. März 2013, das er selbst aufgenommen hat: Auf der A 45 zwischen Wölfersheim und Florstadt führte Schneetreiben zu einer Massenkarambolage. Rund 100 Fahrzeuge krachten ineinander. Totales Chaos auf der Autobahn. Merbs war als Leitender Notarzt vor Ort. „Das hätte ein Fall für eine Triage sein können“, sagt er. Zum Glück seien nur vier oder fünf Menschen schwer verletzt worden.
Bei Großschadenslagen reichen die Kapazitäten der örtlichen Rettungsdienste (im Wetteraukreis 30 Rettungswagen und fünf Notarztfahrzeuge) nicht aus. Deshalb unterstützen sich die Landkreise gegenseitig. In Hessen regelt das sogenannte Ü-MANV-Konzept (Überörtlicher Massenanfall von Verletzten), dass innerhalb von 30 Minuten medizinische Hilfe vor Ort ist. Aus sechs Nachbarkreisen werden je drei Rettungswagen und ein Notarztwagen entsandt, erklärt Merbs.
Ein Krankenhausalarmplan informiert zudem alle Kliniken in der Umgebung, damit sie sich auf die Aufnahme von Verletzten vorbereiten. „Solche Strukturen verhindern eine Triage“, betont der Arzt. „Niemand bleibt liegen, weil man ihm nicht helfen kann. “ Dennoch würden die Verletzten an der Einsatzstelle nach Dringlichkeit des Transports eingestuft.
Während der Pandemie sei das Thema Triage erstmals öffentlich diskutiert worden. „Wenn man über Triage spricht, spricht man darüber, am Ende zu entscheiden: du schon, du nicht“, sagt Merbs. Im Wetteraukreis stünden 80 bis 90 Beatmungsgeräte für 320.000 Menschen zur Verfügung. Der Lockdown habe verhindern sollen, dass über Ansteckung viele Menschen krank werden.
2022 beschloss der Bundestag ein „Triage-Gesetz“ (§ 5c des Infektionsschutzgesetzes), das regeln sollte, wie Ärzte entscheiden, wenn Intensivbetten und Beatmungsgeräte nicht ausreichen, um alle Menschen zu behandeln. Es legte fest, dass die Zuteilung „nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ erfolgen darf – nicht nach Lebenserwartung oder Gebrechlichkeit, um Diskriminierung etwa wegen Alter oder Behinderung zu verhindern.
Mehrere Ärzte klagten gegen das Gesetz, weil sie ihre Berufsfreiheit eingeschränkt sahen. „Ärzte entscheiden nach ihrem Gewissen“, betont Merbs. „Sie tragen eine maximale Verantwortung.“ Solche Entscheidungen könnten nicht durch Gesetze vorgegeben werden.
Im November vergangenen Jahres hob das Bundesverfassungsgericht die Triage-Regelung aus formaljuristischen Gründen auf (Gesundheit ist Ländersache). Die Diskussion um die Frage „Wer wird zuerst gerettet?“ ist damit wieder offen. Ethische und medizinische Empfehlungen gibt es von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Maßstab ist die klinische Erfolgsaussicht, entschieden im Mehraugenprinzip, ohne Diskriminierung.
„Vorbereitung“, schließt Merbs, sei das A und O, um Bilder von Kliniken am Limit, wie zu Beginn der 2020er Jahre, zu verhindern.