Herzlich Willkommen
auf der Homepage des
Evangelischen Dekanates
Büdinger Land
Liebe Leserin, lieber Leser,
nach einem Jahr voller unerwarteter Herausforderungen und Ungewissheiten wünschen wir Ihnen und Ihren Lieben ein freudenreiches, vor allem gesundes Jahr 2021 und Gottes gutes Geleit auf allen Ihren Wegen!
Sicher Gottesdienste zu Hause feiern – das können Zuschauerinnen und Hörer bei Übertragungen von Gottesdiensten im Fernsehen und Hörfunk. Die Coronapandemie fordert den Verzicht auf persönliche
Begegnungen, viele Gottesdienste können nicht stattfinden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten laden dafür am Sonntag wieder zu evangelischen Feiern ein.
„Mut zum Glücklichsein“ will der evangelische Gottesdienst machen, den das ZDF am kommenden Sonntag, 24. Januar, um 9:30 Uhr aus der evangelischen Saalkirche Ingelheim übertragt. Pfarrerin Anne
Waßmann-Böhm und Pfarrer und Oberkirchenrat Jens Böhm gestalten die Feier. „Was ist Glück? Ist es Geschenk oder Verdienst? Gibt es das Glück nur in seltenen Höhepunkten des Lebens, oder ist es
auch auf dem Weg durch die Niederungen des Alltags zu finden?“ Diesen Fragen geht das Pfarrerehepaar nach. Sie meinen, dass der Begriff „Glück“ in der Bibel zwar nie auftaucht, dass aber die
Zutaten für ein glückliches Leben reichlich darin zu finden sind. Für die Musik sorgen das Kantorenehepaar Iris und Carsten Lenz und Solistinnen und Solisten des Kinder- und Jugendchores „canto
vocale“.
Ein Hörfunkgottesdienst in WDR5 und NDR Info kommt aus der Evangelischen Nikolaikirche Rostock, einer der Innenstadt-Kirchen der Hansestadt an der Ostsee. Die Kirche widmet sich neben ihren
gemeindlichen Aufgaben vor allem Konzerten, Ausstellungen und vielfältigen Begegnungen zwischen Kirche, Kunst und Kultur. Die evangelischen Sonntagsgedanken in hr1 und die Evangelische
Morgenfeier in hr2 werden von Pfarrer Hermann Trusheim, Hanau, und Pfarrerin Anke Haendler-Kläsener, Flieden, gestaltet, die beide aus der Evangelischen Kirche von Kurhessen und Waldeck
kommen.
Bis heute wurde die Bibel in knapp 2.500 Sprachen übersetzt. Das zeigt: Die christliche Botschaft macht nicht vor Landesgrenzen Halt. Gottes gutes Wort gilt allen Menschen, überall auf der Welt.
Darum geht es am kommenden Sonntag, der in der traditionellen Ordnung des Kirchenjahres als „3. Sonntag nach Epiphanias“ bezeichnet wird. Der Wochenspruch, das biblische Motto für die folgenden
Tage, lautet deshalb auch: "Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sitzen werden im Reich Gottes." (Lukasevangelium Kapitel 13, Vers 29)
FERNSEHEN
ZDF
Sonntag, 24. Januar 2021, 9:30 Uhr
Evangelischer Gottesdienst „Mut zum Glücklichsein“
Übertragung aus der Saalkirche Ingelheim. Mit Pfarrerin Anne Waßmann-Böhm und Pfarrer und Oberkirchenrat Jens Böhm. Musik: Iris und Carsten Lenz und Solist*innen des Kinder- und Jugendchores „canto vocale“
HÖRFUNK
hr1
Sonntag, 24. Januar 2021, ca. 7.45 bis 7.55 Uhr
Sonntagsgedanken
Pfarrer Hermann Trusheim, Hanau
hr2
Sonntag, 24. Januar 2021, 7.30 bis 8.00 Uhr
Evangelische Morgenfeier
Pfarrerin Anke Haendler-Kläsener, Flieden
WDR 5, NDR Info
Sonntag, 24. Januar 2021, 10:00 Uhr
Evangelischer Gottesdienst
Aus der Nikolaikirche in Rostock. Predigt: Stadtpastor Willfrid Knees
Bayern 1
Sonntag, 24. Januar 2021, 10:35 bis 11:00 Uhr
Evangelische Morgenfeier
Pfarrerin Stephanie Höhner, München
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Kirchliche Sendungen und Gottesdienste in der ARD
https://programm.ard.de/TV/Themenschwerpunkte/Kirche-und-Religion/Fernsehgottesdienste/Startseite
Gottesdienste im ZDF
https://www.zdf.fernsehgottesdienst.de/
Kirche im hr
Kirche im SWR
Nach der Bund-Länder-Konferenz am vergangenen Dienstag haben die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz ihre aktuellen Corona-Verordnungen zunächst bis zum 14. Februar 2021 verlängert und in einigen Punkten verschärft.
Von den Änderungen sind Gottesdienste und Zusammenkünfte zu religiösen Zwecken betroffen.
Bislang liegt nur die neue Fassung der Landesverordnung für das Land Hessen vor. Für Hessen treten diese Regelungen ab dem 23. Januar 2021 in Kraft.
Für Rheinland-Pfalz sind bis zum jetzigen Zeitpunkt nur erste Informationen aus den Absprachen auf Landesebene bekannt.
In Rheinland-Pfalz werden die neuen Regelungen voraussichtlich am 25. Januar 2021 in Kraft treten.
Da die Landesverordnung in Hessen schon ab morgen gilt, schicken wir diese Mail an den üblichen Verteiler und warten die Veröffentlichung für Rheinland-Pfalz nicht wie sonst ab.
In der kommenden Woche werden wir dann noch einmal über die Verordnung in Rheinland-Pfalz informieren.
Die folgenden Maßnahmen gelten bis auf weiteres für alle Kirchengemeinden auf dem Gebiet der EKHN:
1. Verschärfung der Maskenpflicht
Bei Gottesdiensten und allen Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung ist das Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95) in Hessen ab dem 23. Januar verpflichtend. Für Rheinland-Pfalz gilt dies voraussichtlich ab dem 25. Januar ebenso, hier sollen die medizinischen Masken auch am kommenden Sonntag schon getragen werden.
2. Anzeigepflicht bei den zuständigen Behörden
Die Anzeigenpflicht muss von den Kirchengemeinden der EKHN in Hessen nicht einzeln vorgenommen werden.
Die Landesverordnung Hessen sieht vor, dass „Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen dem zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage vor der Zusammenkunft anzuzeigen sind; dies gilt nicht, wenn eine generelle Absprache mit den zuständigen Behörden bereits getroffen wurde.“
In der Begründung der Verordnung ist dazu ausgeführt:
„…Einer Anzeige bedarf es nicht, wenn eine generelle Absprache mit den zuständigen Behörden bereits getroffen wurde, wie dies etwa
bei den gut funktionierenden Absprachen und Selbstverpflichtungen der Religionsgemeinschaften der Fall ist.“
Für die Kirchengemeinden in Hessen gilt, dass diese Absprachen auf Länderebene getroffen wurden.
Die vom Krisenstab herausgegebenen Grundsätze der EKHN gelten als Selbstverpflichtung in diesem Sinne.
Für die Kirchengemeinden besteht das Erfordernis, ihre Beschlüsse an den bestehenden Grundsätzen auszurichten.
Eine Anzeigenpflicht der einzelnen Kirchengemeinden an die jeweiligen örtlichen Behörden besteht dann nicht.
Die Anzeigenpflicht in Rheinland-Pfalz wird voraussichtlich so geregelt, dass die Kirchengemeinden einmalig ihren kommunalen Ordnungsämtern (Städte; kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden) Gottesdienste anzeigen müssen, zu denen mehr als 10 Personen erwartet werden. Für die Anzeige bei den kommunalen Ordnungsbehörden wird voraussichtlich ein einmalig versandter Brief erforderlich werden, in dem auf die Veröffentlichungsorte der Gottesdienste hingewiesen wird ( z. B. Internet-Seite, Gemeindebrief, Schaukasten). Voraussichtlich muss ein solches Schreiben dann bis zum 28. Januar 2021 versandt werden.
Der Krisenstab bittet die Kirchengemeinden, hier die genaue Regelung abzuwarten, die voraussichtlich ab 25. Januar gelten soll.
Generell gilt auch hier, dass Kirchengemeinden ihre Beschlüsse an den bestehenden Grundsätzen ausrichten sollen.
3. Gemeindegesang
Der Gemeindegesang ist nun auch in Hessen (ebenso wie in Rheinland-Pfalz) ausdrücklich untersagt.
Unter diesem Text finden Sie:
- Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in gottesdienstlichen Versammlungen und Rahmenbedingungen für ein Infektionsschutz-Konzept vor Ort in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Stand: 22.01.2021
- Muster- Schutzkonzept für gottesdienstliche Versammlungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Stand: 22.01.2021
Alle Informationen sind auch auf der Homepage der EKHN unter https://unsere.ekhn.de/themen/infos-corona-pandemie.html abrufbar. Unter corona@ekhn.de können Sie weiter Fragen stellen oder Anregungen geben.
Liebe Leserin, lieber Leser!
Angesichts der Handlungsempfehlungen der Bundesregierung sowie der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau teilt das Evangelische Dekanat Büdinger Land mit:
Inwieweit Veranstaltungen oder Angebote in Ihrer Evangelischen
Kirchengemeinde betroffen sind, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Internetseiten oder erfragen dies bei den entsprechenden Ansprechpartner*innen. Um Missverständnisse über das
Stattfinden von Veranstaltungen zu vermeiden, ist unser Veranstaltungskalender in den kommenden Wochen geschlossen.
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Sie wollen einen Gottesdienst im Fernsehen oder im Rundfunk mitfeiern? Übersichten zu diesen Angeboten finden
Sie hier:
www.zdf.fernsehgottesdienst.de
www.kirche-im-hr.de
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Nidda, im September 2019
Unser Dekanat und seine Kirchengemeinden zeichnen sich durch eine Vielfalt von Bereichen mit unterschiedlichen Menschen und ihren Aktivitäten aus. Mit einem jährlich wechselnden Jahresthema wollen wir von nun an ein verbindendes und kreatives Element schaffen, um so das Zusammengehörigkeitsgefühl im Dekanat zu fördern.
„Schöpfung bewahren – gemeinsam für unser Haus Erde handeln“ – unser Jahresthema 2020
Mit dem gewählten Thema eröffnen sich in unseren Augen vielfältige und impulsgebende Möglichkeiten für unsere gemeinsame Arbeit im kommenden Jahr und darüber hinaus.
Im Vorfeld der Festlegung des Jahresthemas hat sich der Synodalvorstand eingehend damit befasst, wie wir unserer Verantwortung bei Klima- und Umweltfragen gerecht werden können. Als Zusammenschau der Überlegungen ist ein Positionspapier entstanden, das wir Ihnen ans Herz legen wollen.
Was in dieser Positionsbeschreibung (s. U.) vielleicht noch fern und abstrakt klingen mag, wollen wir mit Leben füllen. Auf unserer Dekanatshomepage haben wir eine Rubrik eingeführt, die das Jahresthema begleitet. (Link zum Jahresthema). Dort werden mit der Zeit „Best Practice“-Beispiele ebenso zu finden sein wie Materialien für Gottesdienste, Buchvorstellungen oder Anregungen für Aktionen sowie ein Diskussionsforum.
Wir laden Sie und ihre Kirchengemeinde herzlich ein, Ihre Aktivitäten mit dem Jahresthema zu verknüpfen und uns diese mitzuteilen, damit auch andere motiviert werden.
Ideen und Vorschläge im Rahmen des Jahresthemas können Sie gerne heute schon Rita Stoll (Referentin für Gesellschaftliche Verantwortung) unter rita.stoll@dekanat-buedinger-land.de oder unter 06043-802614 mitteilen. Eine Arbeitsgruppe wird weitere Ideen sammeln und Ihnen zur Verfügung stellen.
„Suchet der Stadt Bestes, des Landes auch und der Welt, der Zeit, in der ihr lebt.“ (nach Jeremia 29,7)
Evangelisches Dekanat Büdinger Land | Bahnhofstraße 26 | 63667 Nidda
E-Mail: Verwaltung
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