Informationen zum Kinderschutz und zur Gewaltprävention

Das Evangelische Dekanat Büdinger Land und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden sich gegen jede Form von physischer, psychischer und seelischer Gewalt.                                 Foto: Medio TV/Christian Schauderna/fundus-medien.de

 

Wie geht Hessen-Nassau mit

dem Thema sexualisierte Gewalt um?

von Volker Rahn

Am 25. Januar 2024 wurde die unabhängige Studie zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche "ForuM" veröffentlicht. Wie geht Hessen-Nassau mit grenzüberschreitenden Handlungen, sexualisierter Gewalt und dem Thema Missbrauch um?

Die EKHN hat sexualisierte Gewalt seit zwei Jahrzehnten zu einem Schwerpunkt ihrer Präventionsarbeit gemacht. Betroffenen Menschen hilft die EKHN schon heute individuell und unbürokratisch. Dies kann nur ein Teil der Arbeit sein. Um auch systemisch bedingte Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie zu kennen und gegen sie vorgehen zu können, hat die Synode der EKD 2018 die Aufarbeitungsstudie ForuM beschlossen. Durchgeführt wurde sie von Forschenden von verschiedenen deutschen Universitäten und Instituten.

Die EKHN wird die Ergebnisse der ForuM-Studie gründlich studieren und diese sehr ernst nehmen. Auch das bundesweite Beteiligungsforum der EKD, in dem betroffene Personen vertreten sind, wird sich mit der Studie beschäftigen, und es werden Gespräche mit der EKHN und den anderen Landeskirchen stattfinden. Ziel des Beteiligungsforums ist es, der EKD-Synode im November 2024 Maßnahmen vorzulegen.

 

 Anlaufstellen für Betroffene

 

Eine erste Anlaufstelle für von sexualisierter Gewalt betroffene Menschen ist die Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der EKHN, die erreichbar ist unter geschaeftsstelle@ekhn.de oder unter 06151-405 106.

 

Ein anonymes Meldeportal gibt es hier:

ekhn.integrityline.app

 

Außerhalb der EKHN gibt es ebenfalls Anlaufstellen, diese sind beispielsweise hier zusammengefasst.

 

Die ForuM-Studie erfasst Verdachtsfälle und bestätigte Fälle, in denen eine erwachsene, bei der EKHN haupt- oder ehrenamtlich beschäftigte Person sexualisierte Gewalt an Minderjährigen ausgeübt hat oder der Verdacht bestand. Davon sind in der EKHN im erfragten Zeitraum von 1945 bis 2020 45 Fälle bekannt. Diese Zahl wurden den Autor:innen der ForuM-Studie übermittelt. Nach dem aktuellen Kenntnisstand waren die Täter*innen und beschuldigten Personen überwiegend Pfarrpersonen.

 

Gewaltpräventions-Gesetz

 

Ein wichtiger Schritt, um gegen sexualisierte Gewalt vorzugehen, war die Verabschiedung des Gewaltpräventions-Gesetzes von 2020. Es fasst zahlreiche Einzelmaßnahmen auch aus den Jahren und Jahrzehnten zuvor zusammen und definiert unter anderem klare Standards zu verpflichtenden Schutzkonzepten in kirchlichen Einrichtungen. Es stellt außerdem verbindliche Verhaltensanforderungen an Haupt- und Ehrenamtliche, wie zum Beispiel ein Distanz- und Abstinenzgebot in besonderen Macht- und Vertrauensverhältnissen und bei besonderen Abhängigkeiten auf. Verbindlich werden darin neben der Prävention auch Intervention und Aufarbeitung festgelegt.

 

Im Oktober 2022 hat in Hessen-Nassau eine unabhängige Anerkennungskommission ihre Arbeit begonnen. Sie ist von der Kirchenleitung der EKHN berufen worden, um die Verantwortung der Kirche für erlittene sexualisierte Gewalt im Raum der EKHN und ihrer Diakonie durch Anerkennungsleistungen zum Ausdruck zu bringen. Eine solche Leistung kann erlittenes Unrecht selbstverständlich nicht ungeschehen machen, aber sie will zeigen, dass Vorfälle aufgearbeitet werden und betroffene Personen Recht erfahren sollen.

 

2023 nahm dann die oben erwähnte Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt ihre Arbeit auf. Das interdisziplinäre Team ist direkt dem Kirchenpräsidenten zugeordnet und arbeitet unter Einbindung einer betroffenen Person.

Das Präventions- und Schutzkonzept des

Evangelischen Dekanates Büdinger Land finden Sie hier.

Die Beauftragten für Kinderschutz im Evangelischen Dekanat Büdinger Land:

 

Dekanatsjugendreferentin Anna Lena Fleeth

Telefon: 06043/802627 oder 0176/83342015

E-Mail: annalena.fleeth@ekhn.de

 

Dekanatsjugendreferentin Adriana Hottenroth

Telefon: 06043/802619 oder 0176/81654245

E-Mail: adriana.hottenroth@ekhn.de

 

Dekanatsjugendreferent Patrick Papendorf

Telefon 0160/99151262, E-Mail: patrick.papendorf@ekhn.de                       


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