ekhn2023 im Dekanat Büdinger Land

Die Nachbarschaftsräume

Die Nachbarschaftsräume (haben noch keine Namen) im Uhrzeigersinn:

Schotten - Ulrichstein (7382 Gemeindeglieder *) mit den 15 Kirchengemeinden Bobenhausen II, Ulrichstein, Feldkrücken, Betzenrod, Götzen, Rudingshain, Breungeshain, Busenborn, Michelbach, Eschenrod, Wingershausen, Eichelsachsen, Schotten, Rainrod und Einartshausen

Gedern (9094 Gemeindeglieder*) mit den 14 Kirchengemeinden Burkhards (+ Kaulstoß), Gedern (+ Kita), Volkartshain, Ober-Seemen, Mittel-Seemen, Nieder-Seemen, Burgbracht, Hitzkirchen, Kefenrod, Bindsachsen, Wenings-Merkenfritz, Hirzenhain, Wolferborn und Rinderbügen

Büdingen (8383 Gemeindeglieder*) mit den sechs Kirchengemeinden Aulendiebach, Rohrbach, Wolf, Düdelsheim, Herrnhaag, Büdingen Nord und Büdingen Süd

Altenstadt (8678 Gemeindeglieder*) mit den zwölf Kirchengemeinden Heegheim, Lindheim, Rodenbach, Enzheim, Altenstadt, Waldsiedlung, Höchst a.d. Nidder, Oberau, Rommelhausen, Hainchen, Langen-Bergheim und Eckartshausen

Ortenberg - Glauburg (6768 Gemeindeglieder*) mit den zehn Kirchengemeinden Schwickartshausen, Lißberg, Ortenberg, Bergheim, Usenborn, Gelnhaar, Bleichenbach, Effolderbach, Selters und Glauburg

Ranstadt - Echzell (6195 Gemeindeglieder*) mit den neun Kirchengemeinden Echzell, Bisses, Bingenheim, Gettenau, Leidhecken, Dauernheim, Blofeld, Ranstadt (+ Bellmuth) und Ober-Mockstadt

Nidda (9127 Gemeindeglieder*) mit den zehn Kirchengemeinden Stornfels, Ulfa, Nidda III (Unter-Schmitten), Eichelsdorf, Ober-Schmitten Nidda II, Geiß Nidda und Bad Salzhausen, Nidda I (Johanniterbezirk), Wallernhausen/Fauerbach, Ober-Lais/ Glashütten, Ober-Widdersheim und Borsdorf (+ Harb)

* Die Zahlen stammen aus dem Jahr 2021


Wie geht es weiter?

Grafik: Jula Hecker/fundus-medien.de
Grafik: Jula Hecker/fundus-medien.de

Die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden in den Nachbarschaftsräumen ist kein linearer, überall gleich verlaufender Prozess. Während einige Gemeinden sich schon in der Kooperation üben, stehen andere noch am Anfang des gemeinsamen Weges.

Nächster verpflichtender Schritt im Transformationsprozess "ekhn2030" ist die Bildung von sogenannten Verkündigungsteams bis zum 31. Dezember 2024. Diesen multiprofessionellen Teams gehören Pfarrer und Pfarrerinnen, Gemeindepädagogen und Gemeindepädagoginnen sowie Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen an, mindestens vier, drei davon Pfarrer. Diese Zusammenarbeit im Nachbarschaftsraum soll eine effiziente Nutzung von Ressourcen ermöglichen und den Blick öffnen für neue, kreative Wege in der Arbeit, seien es Gottesdienste oder gemeinsame Aktionen in den Städten und Gemeinden.

Gebäude kommen
auf den Prüfstand

Die Erstellung eines Gebäudebedarfs- und Entwicklungsplans muss bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen. Dafür kommen Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser auf den Prüfstand mit dem Ziel, Kosten zu reduzieren. Im Herbst 2025 beschließt die Dekanatssynode auf dieser Grundlage ein Gebäudebedarfs- und Entwicklungskonzept.

Bis zum 31. Dezember 2026 müssen sich die Nachbarschaftsräume eine Rechtsform geben. Möglich ist eine Arbeitsgemeinschaft, die Bildung einer Gesamtgemeinde oder die Fusion. In der Planung sowie bei der Bildung und Ausgestaltung der Nachbarschaftsräume stehen den Dekanaten und Kirchengemeinden sogenannte Transformationsunterstützer zur Seite. Sie sorgen auch für den Informationsfluss von den zentralen gesamtkirchlichen Einrichtungen in die Dekanate und Nachbarschaftsräume – und umgekehrt.

Außerdem wird den Dekanaten eine bestimmte Geldsumme als Transformationsbudget zur Verfügung gestellt. Damit können beispielsweise Dienstleistungen wie Moderation, Supervision, Teamentwicklung, Konfliktbearbeitung oder die Gestaltung von Klausurtagungen finanziert werden. Auch Kosten für Beratung, Büroorganisation oder Schriftgutverwaltung können aus diesem Topf beglichen werden.