ekhn2030

Foto: Gert Holle
Foto: Gert Holle

Als Kirche sind wir unterwegs – unterwegs in der Zeit mit ständig neuen und wechselnden Herausforderungen. Zu den Herausforderungen, in die wir gestellt sind, gehört, dass es für viele Menschen überhaupt nicht mehr selbstverständlich ist, einer Kirche anzugehören. Auch sehen viele nicht, wie wertvoll Glauben und Kirche für das eigene Leben und die Gesellschaft sein können. Deshalb und aufgrund der demografischen Entwicklung müssen wir davon ausgehen, dass die Zahl der Kirchenmitglieder weiter zurückgeht und wir deshalb in den nächsten Jahrzehnten auch weniger finanzielle Mittel zur Verfügung haben werden. Trotzdem sind wir überzeugt, dass unsere Kirche Zukunft hat und Menschen im Glauben und Leben begleiten und stärken kann. Und dass sie viel zu einem guten, gerechten und friedlichen Miteinander in unserem Land und in dieser Welt beitragen kann. 

(aus: ekhn2030 – der Transformationsprozess der EKHN (in: Kirchenvorstand kompakt))

 

Mit ekhn2030 ist ein Prozess zur Kirchenentwicklung eingeläutet, um gesellschaftlichen Veränderungen und knapper werdenden Ressourcen zu begegnen. Zentral ist dabei die Frage, welche Maßnahmen und Veränderungen dazu beitragen, die EKHN als „öffentliche und offene Kirche nahe bei den Menschen“ weiter zu entwickeln. Ziel des Prozesses ist es zum einen, Einsparoptionen angesichts zukünftig deutlich geringerer Kirchensteuereinnahmen zu benennen. Zum anderen, die Frage zu beantworten, in welchen Strukturen und mit welchen Mitteln es der EKHN trotzdem gelingen kann, unter veränderten Bedingungen Menschen mit der Botschaft von Gottes Liebe zu erreichen und sie als Mitglieder zu gewinnen bzw. zu halten.

 

 


Aktueller Veranstaltungstipp - (21.03.2023)

Die Rechtsformen im Nachbarschaftsraum

Zwei digitale Informationsveranstaltungen der Ehrenamtsakademie

und dem Regionalbüro Vernetzte Beratung in der EKHN

für alle Interessierten

 

am Montag, den 27. März

von 10 – 11.30 Uhr

und

von 19 – 20.30 Uhr

 

Die Inhalte der beiden Veranstaltungen sind gleich.

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Information zu den Rechtsformen im Nachb
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Die Evangelische Arbeitsstelle midi  ( https://www.mi-di.de/ )  hat mit WIR & HIER eine Toolbox für Sozialraumorientierung entwickelt, die Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen Anregungen, Inspirationen und Hilfestellungen für die Arbeit im Sozialraum bietet. Die interaktive Toolbox will haupt- und ehrenamtlich Engagierten Lust machen, ihr Dorf, ihren Stadtteil oder ihr Quartier neu zu entdecken und mit anderen lokalen Akteuren zu kooperieren. Kurze, intuitive Tools erleichtern den spielerischen Einstieg in Motivationsklärungen, Methoden und die konkrete Umsetzung. Gestaltet wurde die WIR & HIER Toolbox von midi gemeinsam mit der Berliner Kreativagentur Social Social.

 

Seit dem 10. Januar 2023 steht die WIR & HIER Toolbox allen Interessierten unter www.wirundhier-toolbox.de kostenlos zur Verfügung.

 

WIR & HIER Toolbox (mi-di.de)https://www.mi-di.de/wir-hier?fbclid=IwAR2c1oT3popi594Avp03yPwfAPyzJqpqdKa97AyRRcHM_bUBIvWKflf7hdI


Lust auf neue Wege - die Fragetasche

Quelle: https://afg-elkb.de/
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Die Fragetasche könnte Ihr Startpaket für Sozialraumerkundung sein . Die große Projektbox in ihrem Inneren versorgt Sie mit zahlreichen Arbeitsbögen und Begleitmaterialien, einer Broschüre mit vielen Hintergrundinfos sowie einem Plakat für den vollen Überblick. Ob Sie neu einsteigen oder schon Erfahrung haben: spannende Projekte, Methoden, Formate und Arbeitstechniken lassen Sie neue Blickrichtungen einnehmen. - Erstellt wurde die Fragetasche von Mitarbeiter*innen des Amts für Gemeindienst in der Evangelischen Landeskirche Bayern.


Mit der Broschüre „Unterwegs als Nachbarn“ möchte das Netzwerk Gemeinwesendiakonie der Debatte über Zukunftskonzepte in Kirche und Diakonie einen Anstoß geben. Die Lektüre ist sehr empfehlenswert. Der Ansatz der Gemeinwesendiakonie bietet einen entscheidenden Impuls für die Zukunft der Kirche und der Diakonie. Ein Miteinander von Kirche und Diakonie bedeutet Brücken bauen und Dazwischengehen und ist insofern ein wachsender Prozess.


Aktuell - 4.11.2022

Für Gemeindebriefredaktionen

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Bildung von Nachbarschaftsräumen

Eine Säule in diesem Prozess wird die Veränderung von Strukturen auf Gemeinde- und Dekanatsebene sein. In der kooperativen Zusammenarbeit wird der Schlüssel gesehen, auch dem Ziel "öffentliche und offene Kirche nahe bei den Menschen" sein zu können. Auch wir im Evangelischen Dekanat Büdinger Land sehen Möglichkeiten, die eine Bildung von flächendeckenden Nachbarschaftsräumen bieten. Bereits in unserer  Dekanatskonzeption entwarfen wir ein Bild von geöffneten Begegnungs-, Begeisterungs- und Beteiligungsräumen. Vor diesem Hintergrund wird es in dem Prozess besonders um Schwerpunktsetzungen in der kirchlichen Arbeit gehen, die sich dann in verschiedenen Kooperationsformen abbilden können. 

 

Um diesen Weg gut begleiten zu können, hat der Synodalvorstand eine Steuerungsgruppe eingerichtet. Zu ihren Aufgaben gehört unter andere, die notwendige Kommunikation im Zuge dieses Prozesses. Ein Newsletter, den Sie demnächst auf diesen Seiten finden werden, wird Sie regelmäßig über den Fortgang des Prozesses im Dekanat Büdinger Land informieren. In Unterpunkten zu diesem Menüpunkt werden Sie künftig Informationen und Materialien finden, die eine Transparenz dieses Prozesses sicher stellen soll. 

Auch die Protokolle aus den Treffen der Steuerungsgruppe werden in einem Unterpunkt abrufbar sein, so dass Sie stets auf dem Laufenden sein können.

 

 

 



EKHN2030: Überblick über den Ist-Zustand, eine Zielsetzung und Lösungsvorschläge

Die EKHN-Synode hat am 12. März 2022 die Schaffung sogenannter Nachbarschaftsräume beschlossen. Damit soll die Zusammenarbeit der Gemeinden vor Ort und mit anderen Akteuren der Zivilgesellschaft intensiver werden. Die neue Regelung ist ein wesentlicher Teil des Reformprozesses „ekhn2030“.

 

WAS GENAU IST EKHN2030?

Ekhn 2030 ist ein Prozess zur Kirchenentwicklung, den die Synode der Landeskirche 2019 angestoßen hat. Mit ihm möchte sich die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) fit für die Zukunft machen – und für die Veränderungen, die in den kommenden Jahren auf die Gesellschaft und die Kirche zukommen. 

Eine große Veränderung sind die deutlich geringer werdenden Kirchensteuereinnahmen: Bis zum Jahr 2030 muss die EKHN ihre Ausgaben um 140 Millionen Euro reduzieren. Das Ziel von ekhn2030 ist es deshalb, finanziell verantwortungsvoll zu handeln und gleichzeitig aufzuzeigen, wie Kirche angesichts dieser Herausforderung Gottes Botschaft verkünden und Mitglieder gewinnen beziehungsweise halten kann. Bis 2030 wird nicht nur die Mitgliederzahl um 20 Prozent zurückgehen – auch die Ausgaben müssen bis dahin um 20 Prozent reduziert werden: von derzeit rund 700 Millionen Euro auf dann noch 560 Millionen Euro. Die Gründe sind laut EKHN vor allen Dingen Zu- und Wegzüge, die in den Pandemiejahren geringere Zahl der Taufen im Vergleich zu den Sterbefällen, aber auch die Austritte, die oft mit einer wachsenden inneren Distanz zur Einrichtung Kirche begründet werden.

 

Was ist ein Nachbarschaftsraum?

Zu einem Nachbarschaftsraum gehören mehrere benachbarte Kirchengemeinden, die zum einem die pfarramtliche Versorgung im Raum sicherstellen und zum anderen den Spielraum nutzen, sich gegenseitig zu unterstützen, zu fördern und gemeinsame zu Aktionen zu entwickeln.

 

Warum soll es den Nachbarschaftsraum geben?

Den Nachbarschaftsraum wird es geben, weil die Kirchenmitgliederzahlen immer weiter sinken, die Anzahl der Pfarrstellen werden reduziert und wir sind daher dazu angehalten, uns immer stärker regional auszurichten.

 

Welche Chancen bietet der Nachbarschaftsraum?

Im Raum besteht die Möglichkeit, stärkenorientiert zu arbeiten und Schwerpunkte zu entwickeln. Das bedeutet, dass in Zukunft nicht mehr jede Gemeinde alles machen muss. Einzelne Aufgaben wie z.B. Gemeindefahrten, Qualifizierung von Ehrenamtlichen können gemeinsam organisiert werden und so von vielen Schultern getragen werden.

 

Verlieren die Gemeinden damit ihre Selbstständigkeit?

Nein. Fakt ist, dass jede Gemeinde selbständig bleibt und sogar ihr Profil durch die Betonung der eigenen Stärken schärfen kann. Dennoch soll es eine Umstrukturierung der Entscheidungsorgane geben.

 

Arbeit wird stärker in Teams organisiert

Die Arbeit der hauptamtlich Beschäftigten wie Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern sowie Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen soll neu organisiert werden. Sie sollen stärker in regionalen Teams arbeiten. Die Regelung sieht auch eine gemeinsame Nutzung von Gebäuden und die Neuorganisation der Verwaltungsarbeit vor. Die Fach- und Profilstellen für Bildung, Ökumene, Gesellschaftliche Verantwortung, Öffentlichkeitsarbeit und Seelsorge werden nach dem Willen der Synode weiterhin dekanatsweit die kirchliche Arbeit inhaltlich profilieren.

 

è  Arbeit in regionalen Teams: Ab 2025

è  Ist personelle Ausstattung tatsächlich vorhanden bzw. eine Zusammenarbeit in Teams (Pfarrer*innen + Gemeindepädagog*innen + Kirchenmusiker*innen) realistisch bei insgesamt 3 Musikern und 3 Gemeindepädagogenstellen, die auch noch Aufgaben im Gesamtdekanat übernehmen sollen?

è  FALLEN PFARR- UND ANDERE STELLEN WEG?

     Auch im Dekanat Büdinger Land wird es bis zum Jahr 2030 weniger Pfarrstellen geben. Wie genau die Bemessungszahlen im Verkündigungsdienst aussehen, beschließt die Dekanatssynode bis Ende 2024.

è  Ein Musiker für zwei Nachbarschaftsräume? Was ändert sich tatsächlich gegenüber der bisherigen Vereitlung / dem bisherigen Einsatz?

èWerden große Nachbarschaftsräume nicht bevorzugt, wenn die Verteilung in der Synode abgestimmt wird? Was sollen die Kriterien für die Abstimmung sein?

 

Umsetzung in Gemeinden bis Ende 2027

Das Modell geht derzeit von etwa 3000 bis 6000 Gemeindegliedern als Orientierungsgröße für einen Nachbarschaftsraum aus. Tatsächlich stimmt die Landessynode erst im Herbst 2022 über die Gemeindegliederzahlen des Nachbarschaftsraums ab.

Die neuen Zuschnitte auf Dekanatsebene sollen Ende 2023 feststehen. Die Kirchengemeinden sollen spätestens Ende 2027 in den Nachbarschaftsräumen zusammenarbeiten.

 

Die Paragraphen des Regionalgesetzes (Verabschiedung voraussichtlich in der nächsten Kirchensynode vom 24. bis 27. November 2021) sehen vor:

  • Zuordnung von Stellen (Pfarrdienst, Gemeindepädagogischer und Kirchenmusikalischer Dienst) zu einem Nachbarschaftsraum: Verkündigungsteams von mindes­tens 3 Stellen.
    • Die genaue Umsetzung wird in einem Kirchengesetz zur Stellenbemessung im Verkündigungsdienst geregelt werden.
  • Gemeinsame Gebäudekonzepte als Grundlage zum Erstellen eines Gebäudebedarfs- und –entwicklungsplans auf Dekanatsebene

  • Gemeinsame Gemeindebüros

  • Die Dekanate bilden Nachbarschaftsräume bis 31.12.2023 und erstellen im Benehmen mit den Gemeinden einen Regionalplan, in dem jede Kirchengemeinde einem Nachbarschaftsraum zugeordnet ist.
    • Dieser wird von der Dekanatssynode beschlossen und der Kirchenverwaltung angezeigt.
  • Kirchengemeinden eines Nachbarschaftsraums finden bis 31.12.2026 eine Koopera­tionsform (Kirchengemeinde, Gesamtkirchengemeinde oder Arbeitsgemeinschaft mit gemeinsamem Entscheidungsorgan).

(Quelle: https://buettelborn.ekhn.de/startseite/unsere-gemeinde/kirchenvorstand-gremien/nachbarschaftsraum-ekhn-2030.html)

 

Die EKHN befindet sich in einem Reformprozess. Laut Prognose wird es bis zum Jahr 2030 zwanzig Prozent weniger Kirchenmitglieder, 140 Millionen weniger Steuereinnahmen und ein Drittel weniger Pfarrpersonal geben. Somit ist eine Neustrukturierung nötig. Oberkirchenrätin Dr. Melanie Beiner, die für den Bereich Kirchliches Leben in der Kirchenverwaltung zuständig ist, sagt zu dem Reformpaket „ekhn2030“:

 

„Der Reformprozess ekhn2030 soll die Weichen für eine zukunftsfähige Kirche stellen. Dabei geht es nicht um reine Sparmaßnahmen, sondern um grundsätzliche Veränderungen. Im Mittelpunkt stehe die Fragen: Wie soll die EKHN 2030 aussehen? Welche Handlungsfelder haben Priorität? Wie können die gesellschaftlichen Herausforderungen der Digitalisierung und Nachhaltigkeit in die Neustrukturierung einbezogen werden?"

 

Die Idee von Verkündigungsteams

Kirche soll verstärkt als Teil der Zivilgesellschaft wahrgenommen werden und als Kooperationspartner mit Akteuren vor Ort aktiv sein. Die Nachbarschaftsräume sollen in der Regel von einem Verkündigungsteam mit mehreren Hauptamtlichen (Pfarrer*innen, Gemeindepädagog*innen und Kirchenmusiker*innen) betreut werden.

Sie müssen außerdem ein Gebäudeentwicklungskonzept für ihre Region erarbeiten, da Versammlungsflächen reduziert werden sollen. Die konkrete Umsetzung liegt beim Dekanat und den Nachbarschaften vor Ort, da die Voraussetzungen und Vorstellungen in der EKHN regional sehr unterschiedlich sind. 

 

Großes Spannungsfeld:

Menschen werden flexibler und orientieren sich weiträumiger – jedoch wünschen sie sich auch Bindung und persönliche Ansprache. Daher besteht die Befürchtung, dass die angedachten Nachbarschaftsräume auf Kosten der Nähe zu den Gemeindemitgliedern gehen.

 

Kritik

Kritisch gesehen werden kann das Vorhaben, große Teile der gemeindlichen Versammlungsflächen einzusparen, denn es braucht Räume, in denen die Menschen zusammenkommen und Kirche wirken kann. Vieles von dem, was im ekhn2030-Papier Vision ist, wird bereits gelebt – gerade im Hinblick auf Gemeinwesenarbeit und die Kooperation mit anderen gesellschaftlichen Akteuren vor Ort. Die Dekanatsstrukturreform, die zu Beginn der 2000er Jahre mit der Stärkung der mittleren Ebene eingeläutet wurde, hatte ähnliche bis gleiche Ziele ausgegeben, wie ekhn2030. Ein Blick auf die tatsächliche Umsetzung der damaligen Reform und eine Bewertung der erzielten Ergebnisse bzw. der Wirkung könnte hilfreich sein bei dem neuerlichen Anlauf, das ausgegebene Ziel zu erreichen.

 

WAS BEDEUTET EKHN2030 FÜR DIE GEBÄUDE WIE KIRCHEN ODER GEMEINDEHÄUSER?

Die Gemeinden haben im Jahr 2019 in diesem Zusammenhang einen Fragebogen ausgefüllt, der bei der Bestandsaufnahme helfen sollte. In ihm sollten ein Steckbrief und eine Analyse für jedes Gebäude angefertigt werden. Mittlerweile wurden die Auswertung der Zusammenstellung der beantworteten Fragebögen vorgestellt.

à Gebäudeanalyse auf Dekanatsebene: https://www.dekanat-buedinger-land.de/ekhn2030/geb%C3%A4udeanalyse/

Nach mehreren Vorbereitungsgesprächen, Ortsterminen und Expertenanalysen sollen Beschlussvorschläge für alle Gebäude im Dekanat entstehen, über die in der Dekanatssynode abgestimmt wird. Die Bestandsaufnahme und Abstimmung sollen im Dekanat Büdinger Land bis Ende 2026 abgeschlossen sein. EKHN-weit soll die Baulast um 20 Prozent bis 2030 reduziert werden.

 

FAZIT: WAS KANN EKHN2030 KONKRET FÜR DIE STRUKTUR DER GEMEINDEN BEDEUTEN?

Die Bildung von Nachbarschaftsräumen im Dekanat soll nach Vorstellung der Kirchenleitung die Lösung für die Probleme Mitgliederrückgang und schrumpfende Finanzen sein. Nachbarschaftsräume sind Kooperationsräume, zu denen sich mehrere Kirchengemeinden zusammenschließen. Diese Nachbarschaftsräume haben (derzeitige Vorstellung) zwischen 3000 und 6000 Mitgliedern, verfügen über ein „Verkündigungsteam“, das in der Regel aus zwei Pfarrstellen und aus einem gemeindepädagogischen oder kirchenmusikalischen Dienst besteht. Außerdem erarbeiten diese Räume einen Gebäudebedarfs- und –entwicklungsplan und verfügen über ein gemeinsames Verwaltungsbüro. Sie beschließen gemeinsame Dienstordnungen und legen diese dem Dekanat vor. Sie gestalten die ökumenische und außerkirchliche Zusammenarbeit – beispielsweise mit der Kommune oder anderen Verbänden. Welche Gemeinden sich zusammentun, beschließt letztlich – nach eingehender Beratung mit allen Akteuren – die Synode.

 

Zusammengefasst sollen Nachbarschaftsräume nicht nur Ressourcen bündeln und die Baulast reduzieren, sondern auch den Blick für die jeweiligen Stärken und Schwerpunkte einer Gemeinde schärfen, um durch Vernetzung und Synergien effizient, kreativ und segensreich arbeiten zu können.

 

 

 

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