Um die flächendeckende Bildung von Nachbarschaftsräumen gut begleiten und unterstützen zu können, wurde eine Dekanatssteuerungsgruppe gebildet, zu deren Aufgaben die notwendige Kommunikation im Zuge dieses Prozesses gehört. So soll ein Newsletter Sie regelmäßig über den Fortgang des Prozesses im Dekanat Büdinger Land informieren. Auf der Dekanatshomepage ist ein Menüpunkt eingerichtet, unter dem Sie hilfreiche Informationen und Materialien finden.
Der Steuerungsgruppe gehören an:
- Rolf Hartmann, DSV-Vorsitzender und Vorsitzender der Dekanatssteuerungsgruppe
- Dekanin Birgit Hamrich
- Pfarrer Jürgen Füg
- Pfarrerin Beate Henke (DSV-Mitglied)
- Marie-Louise Seipel (Landessynodale, DSV-Mitglied, Kontaktperson zum Büro „Vernetzte Beratung“ in der EKHN)
- Marion Gengel-Knapp (Gemeindepädagogischer Dienst)
- MAV: eine Vertreterin bzw. ein Vertreter wird noch benannt.
- Rita Stoll (Fachstelle Bildung und Gesellschaftliche Verantwortung)
Als Vorsitzender der Steuerungsgruppe fungiert Rolf Hartmann, (Vorsitzender des Synodalvorstandes).
Ziel: Kirchliches Leben soll mit den vorhandenen Ressourcen auch weiterhin aktiv gestaltet werden. Dem soll die flächendeckende Bildung von Nachbarschaftsräumen dienen. Ressourcen sollen gebündelt und gemeinsam nachhaltig genutzt werden.
Die vom DSV einberufene Steuerungsgruppe soll in diesem Prozess folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Erstellen von Entscheidungshilfen für DSV
- Kommunikation der Rahmendaten zur Bildung von Nachbarschaftsräumen:
o Kommunikation Steuerungsgruppe à Gemeinden
§ Zeitschiene
o Die Dekanate bilden Nachbarschaftsräume bis 31.12.2023
o Beschluss über die Rechtsform der Zusammenarbeit im Nachbarschaftsraum innerhalb von drei Jahren nach Beschluss des Regionalplans, spätestens bis 30.06.2026
o Zuweisung von Stellen in Verkündigungsteams zum nächsten Bemessungszeitraum ab 1.1.2025
Geplant
• mindestens 3 Vollzeitstellen:
• Gemeindepfarrdienst + (Kann Regel)
gemeindepädagogischer Dienst oder kirchenmusikalischer Dienst
o Kirchengemeinden finden bis spätestens 31.12.2026 eine Kooperationsform (Kirchengemeinde, Gesamtkirchengemeinde oder Arbeitsgemeinschaft mit gemeinsamen Entscheidungsorgan)
§ Mögliche Größe der zu bildenden Räume vorgeben
§ Den Gemeinden Hilfe bei der Bildung von Nachbarschaftsräumen anbieten: (Kontakt zu Büro „Vernetzte Beratung“ / Finanzierung: Jedes Dekanat hat ein Budget mit einem Sockelbetrag von 120.000 Euro und einen weiteren mitgliederbezogenen Betrag erhalten zur Finanzierung von Dienstleistungen wie Moderation, Konfliktcoaching oder Planung und Durchführung von Klausurtagung erhalten, die an die Regionen / Gemeinden weitergegeben werden können. Über das Budget könnten auch Prozessberatung, Beratung für Büroorganisation unterstützt werden.)
§ Dazu anregen, dass die Kirchengemeinden eines Nachbarschaftsraums ihre Verwaltung in einem gemeinsamen Gemeindebüro bündeln – in der Regel an einem Standort (RegG §26 Abs. 4)
o Kommunikation Gemeinden / Regionen à Steuerungsgruppe:
§ Sachstand im Prozess ermitteln:
Abfrage bisheriger Aktivitäten bzgl. Bildung von Nachbarschaftsräumen und der Rahmenbedingungen für mögliche Kooperationen der Gemeinden (Gremien, Gemeindebüros, Gebäude, Personal).